Orthopäden

Anspruch auf Zweitmeinung vor einer OP

Diese 13 Eingriffe geben Anspruch auf eine Zweitmeinung

Gesetzlich Versicherte haben vor 13 planbaren Eingriffen Anspruch auf eine Zweitmeinung, die die Krankenkasse zahlt. 5 davon betreffen Knochen und Gelenke: künstliches Kniegelenk (Knieprothese), künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese), Gelenkspiegelung an der Schulter (Arthroskopie), Operation an der Wirbelsäule und Amputation am Fuß oder Bein bei Diabetes (diabetischer Fuß). Die Ärztin muss Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vorher darauf hinweisen.

6 Regeln für die Zweitmeinung vor einer OP

  • Der Anspruch beginnt, sobald Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt einen dieser Eingriffe empfiehlt.
  • Ihre Ärztin muss Sie mündlich und verständlich darauf hinweisen, in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin.
  • Die Zweitmeinung kommt nicht von der Praxis oder Klinik, die Sie operieren soll.
  • Zweitmeinungen geben nur Fachärztinnen und Fachärzte, die mindestens 5 Jahre Erfahrung im Fach haben und dafür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung bekommen haben.
  • Vor einer Operation an der Wirbelsäule sagt die zweite Ärztin auch, ob die Behandlung ohne Operation ausgeschöpft ist.
  • Das Werkzeug gibt selbst keine Zweitmeinung ab. Es zeigt, ob Ihr Anspruch gilt und wer die Zweitmeinung geben darf.

Vor diesen 13 Eingriffen zahlt die Kasse eine Zweitmeinung

Gesetzlich Versicherte können vor 13 planbaren Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung verlangen. 5 davon betreffen Knochen, Gelenke oder die Wirbelsäule: künstliches Kniegelenk (Knieprothese), künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese), Gelenkspiegelung an der Schulter (Arthroskopie), Operation an der Wirbelsäule und Amputation am Fuß oder Bein bei Diabetes (diabetischer Fuß). Die Ärztin, die den Eingriff empfiehlt, muss Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vorher darauf hinweisen.

13 planbare Eingriffe mit Anspruch auf eine Zweitmeinung, Eingriffe an Knochen und Gelenken zuerst. Stand 3. Oktober 2026.
EingriffKnochen und GelenkeZweitmeinung von Fachärzten für
Künstliches Kniegelenk (Knieprothese)jaOrthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin
Künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese)jaOrthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin
Gelenkspiegelung an der Schulter (Arthroskopie)jaOrthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin
Operation an der WirbelsäulejaOrthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie jeweils mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
Amputation am Fuß oder Bein bei Diabetes (diabetischer Fuß)jaInnere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Mandeln entfernen oder verkleinernneinHals-Nasen-Ohrenheilkunde
Gebärmutter entfernenneinFrauenheilkunde und Geburtshilfe
Herzkatheter mit Verödung bei Herzrhythmusstörungen (Ablation)neinInnere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderkardiologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie
Herzschrittmacher oder Defibrillator einsetzenneinInnere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie
Gallenblase entfernenneinInnere Medizin und Gastroenterologie, Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
Operation an der Hauptschlagader (Aortenaneurysma)neinGefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren
Behandlung bei Prostatakrebs ohne StreuungneinUrologie, Strahlentherapie
Verengte Halsschlagader operieren oder weitenneinNeurologie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Gefäßchirurgie, Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren, Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie, Neurochirurgie

Wer eine Zweitmeinung gibt, hat den Facharzttitel im passenden Fach und danach mindestens 5 Jahre direkt mit Patienten gearbeitet. Dazu braucht er eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften der Länder nennen diese Ärztinnen und Ärzte auf ihren Internetseiten.

Die Zweitmeinung selbst gibt eine Fachärztin oder ein Facharzt

Dieses Werkzeug zeigt, ob Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung haben. Es stellt keine Diagnose und sagt nicht, ob ein Eingriff für Sie richtig ist. Das klärt das Gespräch mit der zweiten Ärztin, die Ihre Befunde ansieht und Sie bei Bedarf untersucht.

Woher die Angaben stammen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b Absatz 2 SGB V, zuletzt geändert am 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.
  • § 27b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.

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