
Zweitmeinung vor einer Knie- oder Hüft-OP
Vor einem geplanten künstlichen Knie- oder Hüftgelenk dürfen gesetzlich Versicherte kostenlos eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt fragen, ob die Operation nötig ist.
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Werkzeug
Ja, vor 13 planbaren Eingriffen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Zweitmeinung, und die Krankenkasse zahlt sie. 5 davon betreffen Knochen und Gelenke, darunter das künstliche Knie- und Hüftgelenk und Operationen an der Wirbelsäule. Wählen Sie den empfohlenen Eingriff, und das Werkzeug zeigt, ob Ihr Anspruch gilt und wer die Zweitmeinung geben darf.
Ja, vor diesem Eingriff haben Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung, und Ihre Krankenkasse zahlt sie.
Gilt für das erste künstliche Knie, ganz oder teilweise, und für den Wechsel einer Knieprothese.
Gesetzlich Versicherte können vor 13 planbaren Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung verlangen. 5 davon betreffen Knochen, Gelenke oder die Wirbelsäule: künstliches Kniegelenk (Knieprothese), künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese), Gelenkspiegelung an der Schulter (Arthroskopie), Operation an der Wirbelsäule und Amputation am Fuß oder Bein bei Diabetes (diabetischer Fuß). Die Ärztin, die den Eingriff empfiehlt, muss Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vorher darauf hinweisen.
| Eingriff | Knochen und Gelenke | Zweitmeinung von Fachärzten für |
|---|---|---|
| Künstliches Kniegelenk (Knieprothese) | ja | Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin |
| Künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese) | ja | Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin |
| Gelenkspiegelung an der Schulter (Arthroskopie) | ja | Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin |
| Operation an der Wirbelsäule | ja | Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie jeweils mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie |
| Amputation am Fuß oder Bein bei Diabetes (diabetischer Fuß) | ja | Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie |
| Mandeln entfernen oder verkleinern | nein | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde |
| Gebärmutter entfernen | nein | Frauenheilkunde und Geburtshilfe |
| Herzkatheter mit Verödung bei Herzrhythmusstörungen (Ablation) | nein | Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderkardiologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie |
| Herzschrittmacher oder Defibrillator einsetzen | nein | Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie |
| Gallenblase entfernen | nein | Innere Medizin und Gastroenterologie, Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie |
| Operation an der Hauptschlagader (Aortenaneurysma) | nein | Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren |
| Behandlung bei Prostatakrebs ohne Streuung | nein | Urologie, Strahlentherapie |
| Verengte Halsschlagader operieren oder weiten | nein | Neurologie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Gefäßchirurgie, Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren, Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie, Neurochirurgie |
Wer eine Zweitmeinung gibt, hat den Facharzttitel im passenden Fach und danach mindestens 5 Jahre direkt mit Patienten gearbeitet. Dazu braucht er eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften der Länder nennen diese Ärztinnen und Ärzte auf ihren Internetseiten.
Dieses Werkzeug zeigt, ob Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung haben. Es stellt keine Diagnose und sagt nicht, ob ein Eingriff für Sie richtig ist. Das klärt das Gespräch mit der zweiten Ärztin, die Ihre Befunde ansieht und Sie bei Bedarf untersucht.
Ja, vor einem künstlichen Kniegelenk haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Zweitmeinung, und die Krankenkasse zahlt sie. Das gilt für das erste künstliche Knie und für den Wechsel einer Knieprothese. Die Zweitmeinung geben Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Vor 13 planbaren Eingriffen zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Zweitmeinung. 5 davon betreffen Knochen, Gelenke oder die Wirbelsäule: künstliches Kniegelenk (Knieprothese), künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese), Gelenkspiegelung an der Schulter (Arthroskopie), Operation an der Wirbelsäule und Amputation am Fuß oder Bein bei Diabetes (diabetischer Fuß). Manche Kassen zahlen darüber hinaus Zweitmeinungen vor weiteren Eingriffen.
Die Ärztin, die den Eingriff empfiehlt, muss Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin auf Ihr Recht auf eine Zweitmeinung hinweisen. In jedem Fall so rechtzeitig, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Der Hinweis muss mündlich und verständlich sein.
Nein, die Zweitmeinung darf nicht von der Ärztin, dem Arzt oder der Einrichtung kommen, die den Eingriff durchführen soll. Darauf muss Sie die Ärztin hinweisen, die den Eingriff empfiehlt. So bleibt die zweite Meinung unabhängig.
Vor einer Operation an der Wirbelsäule geben Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologie und Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie jeweils mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie die Zweitmeinung. Sie sagen dabei auch, ob die Behandlung ohne Operation aus ihrer Sicht ausgeschöpft ist.

Vor einem geplanten künstlichen Knie- oder Hüftgelenk dürfen gesetzlich Versicherte kostenlos eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt fragen, ob die Operation nötig ist.
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Eine gute Klinik für ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk erkennen Sie an geprüften Fallzahlen, nicht am Wort Zentrum im Namen.
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Ein geprüftes Wirbelsäulenzentrum erkennen Sie an einem Zertifikat mit Stufe, am Facharzttitel der Person, die operiert, und an der Zahl der Eingriffe im Jahr.
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