Orthopäden

Glossar

Zweitmeinung vor einer Operation (Zweitmeinungsverfahren)

Eine Zweitmeinung ist die Einschätzung einer zweiten, unabhängigen Fachärztin, ob eine empfohlene Operation nötig ist. Vor bestimmten planbaren Operationen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch darauf. Dazu gehören ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk, Gelenkspiegelungen an der Schulter und viele Operationen an der Wirbelsäule.

Begriff
Zweitmeinung vor einer Operation (Zweitmeinungsverfahren)
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Ärztin, die Ihnen die Operation empfiehlt, muss Sie mündlich auf dieses Recht hinweisen. Das soll in der Regel mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Eingriff geschehen. Die Zweitmeinung darf nicht von der Praxis oder Klinik kommen, die operieren soll. Kopien Ihrer Befunde bekommen Sie auf Wunsch, und die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Insgesamt gilt der Anspruch für 13 Eingriffe, darunter auch Eingriffe an Herz und Gallenblase. Eine Zweitmeinung abgeben dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte, die nach ihrer Facharztprüfung mindestens 5 Jahre in ihrem Fach gearbeitet haben. Geeignete Praxen nennen die Kassenärztliche Vereinigung, also die Vereinigung der Kassenärzte in Ihrem Bundesland, und die Krankenhausgesellschaft des Landes. Bis Ende März 2027 soll mindestens ein Eingriff feststehen, bei dem eine Zweitmeinung Pflicht wird. Fehlt sie dort, müssen Versicherte die Operation selbst bezahlen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b Absatz 2 SGB V (Zm-RL, Fassung vom 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. § 27b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.