Glossar
Künstliches Kniegelenk (Knieendoprothese, Knie-TEP)
Ein künstliches Kniegelenk ersetzt ein stark geschädigtes Kniegelenk ganz oder teilweise. Fachleute nennen es Knieendoprothese, den vollständigen Ersatz auch Knie-TEP. Vor dieser planbaren Operation haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung.
- Begriff
- Künstliches Kniegelenk (Knieendoprothese, Knie-TEP)
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Infrage kommt ein künstliches Kniegelenk vor allem bei weit fortgeschrittener Kniearthrose, wenn Training, Abnehmen und Schmerzmittel nicht mehr reichen. Der Anspruch auf eine Zweitmeinung gilt für das erste künstliche Kniegelenk und auch für einen späteren Wechsel. Ihre Ärztin muss Sie mündlich und so rechtzeitig darauf hinweisen, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Kopien Ihrer Befunde bekommen Sie dafür auf Wunsch, die Kosten trägt die Krankenkasse.
Die Zweitmeinung darf nicht von der Praxis oder Klinik kommen, die Sie operieren soll. Abgeben dürfen sie Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, für Orthopädie, für Unfallchirurgie oder für Physikalische und Rehabilitative Medizin. Sie müssen nach ihrer Facharztprüfung mindestens 5 Jahre in ihrem Fach gearbeitet haben. Wer eine Praxis für die Zweitmeinung sucht, achtet deshalb auf diese Facharztbezeichnungen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b Absatz 2 SGB V (Zm-RL, Fassung vom 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.