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Ratgeber

Multimodale Schmerztherapie, so bekommen Sie einen Platz

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Einen Platz in der multimodalen Schmerztherapie bekommen Sie in drei Schritten. Ihre Praxis überweist Sie in eine Schmerzeinrichtung. Dort untersucht Sie ein Team aus mindestens zwei Fachrichtungen, darunter eine psychologische oder psychiatrische, und legt einen Plan fest. Für Klinik oder Tagesklinik stellt Ihre Praxis dann eine Einweisung aus. Im Krankenhaus dauert die Behandlung mindestens 7 Tage.

Mindestdauer im Krankenhaus
7 Behandlungstage
Operationen- und Prozedurenschlüssel, Version 2026, Kode 8-918, Stand 1. Januar 2026
Aufenthalt je Tag in der Tagesklinik
mindestens 240 Minuten
Operationen- und Prozedurenschlüssel, Version 2026, Kode 8-91c, Stand 1. Januar 2026
Zuzahlung je Tag im Krankenhaus
10 Euro, ab 2027 15 Euro
Sozialgesetzbuch V, Zuzahlungen, geändert durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, Stand 24. Juli 2026
Mehrere Menschen liegen auf Matten und machen Rückenübungen, eine Therapeutin leitet sie an.
In der Schmerztherapie in der Gruppe arbeiten Ärzte, Physiotherapeuten und Psychologen gemeinsam an Ihren Rückenschmerzen. Bild: KI generiert.

Was in der multimodalen Schmerztherapie passiert

Multimodal heißt, dass mehrere Behandlungen gleichzeitig laufen und aufeinander abgestimmt sind. Ärztinnen, Psychotherapeuten und Therapeutinnen behandeln Sie im selben Team nach einem gemeinsamen Plan. Was dazugehört, steht genau fest, und zwar im amtlichen Katalog, nach dem Kliniken ihre Behandlungen abrechnen.

Im Krankenhaus dauert die Behandlung mindestens 7 Behandlungstage. Mindestens zwei Fachrichtungen sind beteiligt, und eine davon muss Psychotherapie, Psychosomatik oder Psychiatrie sein. Die Leitung hat eine Ärztin mit dem Zusatztitel Spezielle Schmerztherapie. Dazu kommen mindestens drei aktive Verfahren, eine tägliche Visite oder Teambesprechung, eine wöchentliche Besprechung des ganzen Teams und regelmäßige Tests, die den Verlauf prüfen.

Die Formen unterscheiden sich vor allem in der Dauer. Die Kurzzeitbehandlung dauert höchstens 6 Tage, die Behandlung im Krankenhaus mindestens 7 Tage und in der längsten Stufe 21 Tage oder mehr. In der Tagesklinik sind Sie mindestens 240 Minuten am Tag. Eine anerkannte Schmerzpraxis muss an 4 Tagen pro Woche je mindestens 4 Stunden Sprechstunde anbieten.

Die Formen der Schmerzbehandlung und ihre Mindestanforderungen nach dem amtlichen Behandlungskatalog 2026 und den Regeln für Schmerzpraxen.
FormWo Sie behandelt werdenWas mindestens dazugehört
Behandlung im Krankenhausin der Klinik, auch über Nachtmindestens 7 Tage, gestuft nach 7 bis 13, 14 bis 20 und ab 21 Tagen, je mit eigener Zahl an Therapieeinheiten
Tageskliniktagsüber in der Klinik, nachts zu Hausemindestens 240 Minuten am Tag, Gruppen mit höchstens 8 Personen, vorher abgeschlossene Untersuchung durch das Team
Kurzzeitbehandlungim Krankenhaushöchstens 6 Tage, mindestens 3 Fachrichtungen, zum Ausprobieren nach der Untersuchung oder zum Festigen nach einer Behandlung
Untersuchung durch das Teamin einer Schmerzeinrichtungmindestens 2 Fachrichtungen, Fragebögen und körperliche Tests, Teambesprechung mit Behandlungsplan
Ambulante Schmerzpraxisin der PraxisSprechstunde an 4 Tagen pro Woche mit je mindestens 4 Stunden nur für Menschen mit chronischen Schmerzen

Eine Therapieeinheit dauert im Schnitt 30 Minuten, und Gruppen haben höchstens acht Personen. Zur Wahl stehen Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannung, Ergotherapie, Trainingstherapie, Training von Gleichgewicht und Körpergefühl, Training für Arbeitsplatz oder Schule, Kunst- und Musiktherapie und andere Übungen. Mindestens drei davon gehören zu Ihrem Plan.

Wer für die multimodale Schmerztherapie infrage kommt

Die Schmerzstärke allein entscheidet nicht über die Aufnahme. Sie müssen mindestens drei von fünf Merkmalen erfüllen. Die fünf Merkmale sind zugleich die beste Vorbereitung auf das Gespräch, denn genau danach fragt die Klinik.

  • Ihre Lebensqualität, Ihre Arbeitsfähigkeit oder der regelmäßige Schulbesuch leidet oder droht zu leiden.
  • Eine frühere Behandlung mit nur einer Methode, eine Operation wegen der Schmerzen oder ein Entzug hat nicht geholfen.
  • Sie sind von Schmerzmitteln abhängig oder nehmen sie falsch ein.
  • Eine seelische Erkrankung hält den Schmerz aufrecht.
  • Sie haben eine schwere körperliche Begleiterkrankung.

Chronisch heißt dabei mehr als lange. Gemeint sind Schmerzen, die ihre Warnfunktion verloren haben und selbst zur Krankheit geworden sind. Für Schmerzen, die erst seit kurzem bestehen, ist die Behandlung nicht gedacht. Bei frischen Rückenschmerzen geht es zuerst um die Frage, wann Rückenschmerzen zum Facharzt gehören.

In 6 Schritten zum Platz in der Schmerztherapie

Der Weg führt in der Regel über eine Sprechstunde in einer Schmerzeinrichtung und die gemeinsame Untersuchung durch ein Team. Daran sind mindestens zwei Fachrichtungen beteiligt, eine davon psychologisch oder psychiatrisch. Fragebögen und körperliche Tests gehören dazu, und am Ende bespricht das Team einen Behandlungsplan. Ohne diese Untersuchung beginnt die Tagesklinik nicht.

  1. Sammeln Sie Ihre Unterlagen, also Befunde, Bilder, eine Liste aller Schmerzmittel mit Dosis und Dauer und die Zeiten, in denen Sie krankgeschrieben waren.
  2. Führen Sie zwei bis vier Wochen ein Schmerztagebuch mit Stärke, Tageszeit, Auslösern, Schlaf und dem, was Sie noch schaffen.
  3. Lassen Sie sich von Ihrer Hausarztpraxis oder Ihrer Orthopädin in eine Schmerzeinrichtung überweisen.
  4. Fragen Sie dort nach der gemeinsamen Untersuchung durch das Team und nach der Wartezeit.
  5. Klären Sie danach, welche Form empfohlen wird, also Krankenhaus, Tagesklinik oder ambulant.
  6. Lassen Sie sich für Krankenhaus oder Tagesklinik eine Einweisung ausstellen und melden Sie sich damit bei der Klinik an.

Ein Tag in der multimodalen Schmerztherapie

Der Tagesablauf folgt dem Plan, den das Team nach der Untersuchung festgelegt hat. Im Krankenhaus hängt die Zahl der Therapieeinheiten davon ab, wie viele Tage Sie bleiben.

Von der Untersuchung bis zum Plan für danach
  1. Untersuchung durch das Team

    Zwei Fachrichtungen untersuchen Sie, dazu kommen Fragebögen und körperliche Tests. In einer Teambesprechung entsteht daraus der Behandlungsplan.

  2. Behandlung im Wechsel

    Physiotherapie, Trainingstherapie, Ergotherapie und Entspannung wechseln sich mit Psychotherapie ab. Eine Einheit dauert im Schnitt 30 Minuten.

  3. Visite und Teambesprechung

    Eine Ärztin sieht Sie täglich bei der Visite oder bespricht Sie im Team. Einmal pro Woche bespricht das ganze Team Ihren Verlauf.

  4. Zwischenprüfung

    Ein standardisierter Test prüft, ob die Behandlung wirkt, und das Team passt den Plan an.

  5. Abschluss

    Am Ende besprechen Sie, wie es nach der Entlassung weitergeht und wer Sie weiter behandelt.

Was Sie für die Schmerztherapie zuzahlen

Im Krankenhaus zahlen Erwachsene 10 Euro je Tag dazu, höchstens für 28 Tage im Jahr. Ab Januar 2027 steigt der Betrag auf 15 Euro je Tag. Das Gesetz verlangt diese Zuzahlung nur für die vollstationäre Behandlung, bei der Sie auch nachts in der Klinik bleiben. Für die Tagesklinik sieht es diese Zuzahlung nicht vor.

Bewilligt die Rentenversicherung die Behandlung als Reha, zahlen Sie denselben Tagesbetrag. Bei einer Reha direkt nach dem Krankenhaus ist die Zuzahlung auf höchstens 14 Tage begrenzt. Was Sie im selben Jahr schon an die Krankenkasse gezahlt haben, wird angerechnet.

Was Sie vor der Zusage zur Schmerztherapie klären

Bietet Ihnen eine Einrichtung einen Platz an, zählt vor allem, ob die Behandlung zu Ihnen passt.

Welche Form der Schmerztherapie passt zu Ihnen?

Treffen mindestens drei der fünf Merkmale auf Sie zu?

Ja

Können Sie täglich in eine nahe Einrichtung fahren und dort mindestens vier Stunden bleiben?

Ja

Fragen Sie nach einem Platz in der Tagesklinik. Die endgültige Form legt das Team nach der Untersuchung fest.

Nein

Dann kommt eher die Behandlung im Krankenhaus infrage, mit mindestens 7 Behandlungstagen. Klären Sie vorher die Zuzahlung.

Nein

Bestehen die Schmerzen schon lange und schränken sie Ihren Alltag ein?

Ja

Lassen Sie sich in eine Schmerzeinrichtung überweisen. Die Untersuchung durch das Team klärt, welche Form passt.

Nein

Dann bleibt es zunächst bei Bewegung, Schulung und Behandlung in der Praxis, mit fester Kontrolle des Verlaufs.

  1. Fragen Sie, welche Fachrichtungen im Team sind und wer die Behandlung leitet. Die Leitung muss den Zusatztitel Spezielle Schmerztherapie haben.
  2. Fragen Sie, wie viele Therapieeinheiten geplant sind und wie viele davon Psychotherapie sind.
  3. Fragen Sie nach der Gruppengröße. Mehr als acht Personen sind nicht vorgesehen.
  4. Klären Sie, wie es nach der Entlassung weitergeht und wer die Behandlung übernimmt.
  5. Klären Sie Ihre Krankschreibung und, wenn Sie arbeiten, die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Eine PRT-Spritze am Rücken ersetzt dieses Programm nicht. Sie kann es aber begleiten, denn auch die Spritze soll Teil eines Gesamtplans mehrerer Fachrichtungen sein.

Häufige Fragen

Was ist eine multimodale Schmerztherapie?

Eine multimodale Schmerztherapie ist eine Behandlung chronischer Schmerzen, bei der ein Team aus mindestens zwei Fachrichtungen nach einem gemeinsamen Plan arbeitet. Eine Fachrichtung ist immer psychologisch oder psychiatrisch. Im Krankenhaus dauert sie mindestens 7 Behandlungstage mit mindestens drei aktiven Verfahren wie Physiotherapie, Psychotherapie oder Entspannung.

Wie komme ich in eine multimodale Schmerztherapie?

In eine multimodale Schmerztherapie kommen Sie über eine Überweisung in eine Schmerzeinrichtung. Dort untersucht Sie ein Team aus mindestens zwei Fachrichtungen mit Fragebögen und körperlichen Tests und legt einen Plan fest. Für Krankenhaus oder Tagesklinik stellt Ihre Praxis danach eine Einweisung aus.

Wer bekommt einen Platz in der multimodalen Schmerztherapie?

Einen Platz in der multimodalen Schmerztherapie bekommen Menschen mit chronischen Schmerzen, die mindestens drei von fünf Merkmalen erfüllen. Dazu zählen eine gefährdete Arbeitsfähigkeit, eine erfolglose frühere Behandlung, Probleme mit Schmerzmitteln sowie eine seelische oder eine schwere körperliche Begleiterkrankung.

Was kostet eine stationäre Schmerztherapie als Zuzahlung?

Eine stationäre Schmerztherapie kostet Erwachsene 10 Euro Zuzahlung je Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr. Ab Januar 2027 sind es 15 Euro je Tag. Alle Zuzahlungen eines Jahres sind auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung auf 1 Prozent.

Was ist der Unterschied zwischen Tagesklinik und stationärer Schmerztherapie?

In der Tagesklinik kommen Sie tagsüber in die Einrichtung und schlafen zu Hause, mindestens 240 Minuten je Behandlungstag. Vorher muss die Untersuchung durch das Team abgeschlossen sein. Bei der stationären Schmerztherapie bleiben Sie mindestens 7 Behandlungstage im Krankenhaus, und nur dafür verlangt das Gesetz die Zuzahlung je Tag.

Wie viele Ärzte haben den Zusatztitel Spezielle Schmerztherapie?

Ende 2025 hatten 7.331 Ärztinnen und Ärzte den Zusatztitel Spezielle Schmerztherapie, 6.047 davon waren berufstätig. Ambulant arbeiteten 2.551, davon 1.725 in eigener Praxis, im Krankenhaus 3.025. Die Leitung einer multimodalen Schmerztherapie setzt diesen Titel voraus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2026, Kodes 8-918, 8-91b, 8-91c und 1-910, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
  2. Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie nach § 135 Absatz 2 SGB V, in Kraft seit 1. Oktober 2023, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  3. Bundesärztekammer, Ärztestatistik zum 31. Dezember 2025, Tabelle 11 Zusatz-Weiterbildungen, Bundesärztekammer,
  4. Statistischer Bericht, DRG-Statistik, Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern (4-Steller), 2024, Statistisches Bundesamt,
  5. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 39 Krankenhausbehandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Absätze 5 und 6, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 61 Zuzahlungen und § 62 Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23 mit Artikel 8 Absatz 2, Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt,
  10. S2k-Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz, AWMF-Register 187-059, Version 2.0 vom 1. April 2024, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, AWMF,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.