Warum der Arbeitsunfall wegen Verschleiß abgelehnt wird
Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn der Unfall bei der Arbeit Ihren Riss verursacht hat. Die Berufsgenossenschaft prüft das in zwei Schritten. Zuerst fragt sie, ob der Unfall den Riss überhaupt mit ausgelöst hat. Dann fragt sie, ob der Unfall die wesentliche Ursache war oder ob der Verschleiß schwerer wiegt.
Bei Rissen an Knie und Schulter ist diese Frage oft schwierig. Der Meniskus, die Knorpelscheibe im Kniegelenk, und die Rotatorenmanschette, die Sehnenkappe der Schulter, nutzen sich mit dem Alter ab. Ein Riss kann dort bestehen, ohne dass er Beschwerden macht.
Eine Studie aus den USA untersuchte die Knie von 991 zufällig ausgewählten Erwachsenen im MRT, einer Schichtaufnahme ohne Röntgenstrahlen. Einen Meniskusriss fanden die Forscher bei 19 Prozent der Frauen zwischen 50 und 59 Jahren und bei 56 Prozent der Männer zwischen 70 und 90 Jahren. Eine zweite Studie untersuchte 411 Menschen ohne Schulterbeschwerden mit Ultraschall. Risse der Sehnenkappe fand sie bei 13 Prozent der 50- bis 59-Jährigen und bei 51 Prozent der über 80-Jährigen.
| Befund | Wer untersucht wurde | Anteil mit Riss |
|---|---|---|
| Meniskusriss oder zerstörter Meniskus | Frauen von 50 bis 59 Jahren | 19 Prozent |
| Meniskusriss oder zerstörter Meniskus | Männer von 70 bis 90 Jahren | 56 Prozent |
| Meniskusriss bei Kniearthrose im Röntgenbild | ohne Schmerzen oder Steifigkeit im Knie | 60 Prozent |
| Meniskusriss bei Kniearthrose im Röntgenbild | mit Schmerzen oder Steifigkeit an den meisten Tagen | 63 Prozent |
| Riss der Sehnenkappe an der Schulter | 50 bis 59 Jahre, ohne Beschwerden | 13 Prozent |
| Riss der Sehnenkappe an der Schulter | über 80 Jahre, ohne Beschwerden | 51 Prozent |
61 Prozent der Menschen mit Meniskusriss hatten im Monat vor der Untersuchung weder Schmerzen noch ein steifes Knie. Findet ein Gutachter bei Ihnen einen solchen älteren Schaden, kann er den Unfall als bloßen Auslöser werten. Gemeint ist, dass das Gewebe schon so geschwächt war, dass auch eine normale Bewegung im Alltag den Riss hätte auslösen können.
Was im Streit um den Riss bewiesen sein muss
Für die Anerkennung gelten zwei Maßstäbe. Ihre Arbeit, der Unfall und der Riss müssen sicher feststehen, also ohne vernünftigen Zweifel. Für den Zusammenhang zwischen Unfall und Riss reicht dagegen, dass er wahrscheinlich ist. Dass er nur möglich ist, reicht nicht.
Derselbe strenge Maßstab gilt für den Verschleiß. Auch ein älterer Schaden muss sicher nachgewiesen sein, etwa durch frühere Befunde oder Bilder. Die bloße Möglichkeit eines Verschleißes verdrängt den Unfall als Ursache nicht. So hat es das Bundessozialgericht 2021 entschieden, das oberste Gericht für solche Streitfälle. Im selben Urteil stellt es klar, dass auch ein alltäglicher Vorgang bei der Arbeit ein Unfall sein kann.
| Was geklärt wird | Wie sicher es sein muss | Was als Beleg dienen kann |
|---|---|---|
| Ihre Arbeit beim Unfall | sicher bewiesen | Zeugen und Ihre Meldung an den Arbeitgeber |
| Der Unfall | sicher bewiesen | Ihre Schilderung im Bericht des Durchgangsarztes |
| Der Riss | sicher bewiesen | Befund, Bild oder Operationsbericht |
| Ein älterer Verschleiß | sicher bewiesen | Frühere Befunde oder Bilder |
| Der Zusammenhang zwischen Unfall und Riss | wahrscheinlich, nicht nur möglich | Hergang, sofortige Beschwerden, frischer Befund |
Welche Angaben am Unfalltag zählen
Bei Verdacht auf eine Verletzung im Knie oder an der Schulter füllt der Durchgangsarzt nach dem Unfall einen Zusatzbogen aus. Das ist der Unfallarzt mit besonderer Zulassung, zu dem Sie nach einem Arbeitsunfall gehen. Er soll Ihre Schilderung möglichst wörtlich festhalten. Der Bogen fragt genau die Punkte ab, an denen sich Unfall und Verschleiß unterscheiden lassen:
- Gab es einen direkten Schlag oder eine Verdrehung?
- Stand der Fuß am Boden fest, während sich der Körper drehte? An der Schulter zählen die Haltung des Arms und eine getragene Last.
- Haben Sie die Arbeit sofort beendet, und konnten Sie noch selbst gehen?
- Kamen die Beschwerden sofort oder erst Tage danach?
- Wurden Knie oder Schulter früher schon behandelt, auch auf der anderen Seite?
- Welchen Sport treiben Sie, und arbeiten Sie viel kniend oder über Kopf?
- Ist ein Bluterguss frisch, älter oder schon am Abklingen?
Diese Fragen helfen, eine frische Verletzung von einem älteren Schaden zu unterscheiden. Deshalb zählt jede Angabe aus den ersten Stunden. Notieren Sie, wann die Schmerzen begannen, wann Sie die Arbeit beendet haben und wie der Bluterguss aussah.
3 Rechte, bevor die Berufsgenossenschaft entscheidet
Für die Frage Unfall oder Verschleiß kann die Berufsgenossenschaft ein Gutachten einholen. Eine Fachärztin oder ein Facharzt beurteilt darin nur die Ursache des Risses. Schon vor dem Bescheid haben Sie drei Rechte:
- Die Berufsgenossenschaft soll Ihnen vor dem Auftrag mehrere Gutachter zur Auswahl nennen. Sie muss Ihnen auch sagen, wozu das Gutachten dient.
- Sie dürfen Ihre Akte einsehen, soweit Sie das für Ihre Rechte brauchen. Gesundheitsangaben darf die Berufsgenossenschaft Ihnen auch über einen Arzt erklären lassen.
- Sie dürfen Befunde, Operationsberichte und Bilder Ihrer Praxis selbst einreichen. Tun Sie das, bevor der Gutachter urteilt.
Das Gutachten ist noch nicht die Entscheidung. Den Bescheid erlässt die Berufsgenossenschaft, und sie muss dabei die Maßstäbe der Gerichte anwenden. Prüfen Sie deshalb im Gutachten, ob der Verschleiß durch Befunde belegt ist oder nur als möglich beschrieben wird.
Widerspruch einlegen, wenn der Arbeitsunfall abgelehnt wurde
Gegen den Bescheid legen Sie Widerspruch ein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid bekommen haben. Erhalten Sie den Bescheid im Ausland, sind es drei Monate. Fehlt im Bescheid der Hinweis, wie und bis wann Sie widersprechen können, oder ist er falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
1. Bescheid lesen
Notieren Sie, wann der Bescheid kam und auf welches Gutachten sich die Ablehnung stützt.
2. Widerspruch einlegen
Schreiben Sie innerhalb eines Monats an die Berufsgenossenschaft. Nennen Sie Ihren Namen, das Aktenzeichen und den Satz, dass Sie Widerspruch einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen.
3. Akte anfordern
Beantragen Sie im selben Brief Einsicht in Ihre Akte. Fordern Sie den Bericht des Durchgangsarztes, den Zusatzbogen und das Gutachten an.
4. Widerspruch begründen
Belegen Sie Hergang, sofortige Schmerzen und fehlende frühere Behandlungen, am besten mit einer Stellungnahme Ihrer Ärztin und mit Zeugen. Befunde und Bilder vom Unfalltag gibt Ihnen Ihre Praxis.
5. Klage einreichen
Bleibt die Berufsgenossenschaft bei der Ablehnung, klagen Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht. Das Gericht klärt den Fall dann selbst auf.
6. Eigenen Gutachter beantragen
Vor Gericht dürfen Sie verlangen, dass ein Arzt Ihres Vertrauens gehört wird. Das Gericht kann verlangen, dass Sie die Kosten vorstrecken und am Ende selbst tragen.
Als Versicherte zahlen Sie vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten. Eine eigene Anwältin und einen Gutachter Ihrer Wahl deckt diese Kostenfreiheit aber nicht ab. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie klagen, etwa von einem Sozialverband, Ihrer Gewerkschaft oder einer Fachanwältin für Sozialrecht.
Was ohne Anerkennung als Arbeitsunfall wegfällt
Lehnt die Berufsgenossenschaft ab, ist für die Behandlung wieder Ihre Krankenkasse zuständig. Dann gelten deren Regeln, also auch Zuzahlungen und Krankengeld statt des Geldes der Berufsgenossenschaft.
Am meisten steht bei der Rente auf dem Spiel. Eine Unfallrente zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn die Unfallfolgen Ihre Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent mindern. Erwerbsfähigkeit heißt Ihre Fähigkeit, mit Arbeit Geld zu verdienen. Die Krankenkasse kennt eine solche Rente nicht. Ein Widerspruch kann sich deshalb lohnen, auch wenn die Kasse die Behandlung längst bezahlt hat.
Entsteht ein Schaden über viele Jahre durch belastende Arbeit, kommt statt eines Arbeitsunfalls eine Berufskrankheit an Knie oder Bandscheibe infrage. Das gilt etwa für einen Meniskusschaden nach langer Arbeit im Knien.
Häufige Fragen
Kann ein Meniskusriss ein Arbeitsunfall sein, wenn ich mich nur gedreht habe?
Ja, ein Meniskusriss kann auch nach einer Drehung ein Arbeitsunfall sein. Das Bundessozialgericht hat 2021 klargestellt, dass auch ein alltäglicher Vorgang ein Unfall sein kann. Entscheidend ist, ob der Unfall die wesentliche Ursache war oder ein nachgewiesener Verschleiß.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft?
Für einen Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid bekommen haben. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf den Widerspruch oder ist er falsch, gilt ein Jahr. Die Begründung können Sie nachreichen.
Was kostet eine Klage gegen die Berufsgenossenschaft?
Eine Klage gegen die Berufsgenossenschaft kostet Sie als Versicherte keine Gerichtskosten. Eine eigene Anwältin und einen Gutachter Ihrer Wahl deckt das nicht ab. Für diesen Gutachter kann das Gericht einen Vorschuss verlangen.
Darf ich den Gutachter der Berufsgenossenschaft mit auswählen?
Ja, die Berufsgenossenschaft soll Ihnen vor dem Auftrag mehrere Gutachter zur Auswahl nennen. Sie muss Ihnen außerdem sagen, wozu das Gutachten dient. Sie muss Sie auch darauf hinweisen, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten an den Gutachter widersprechen dürfen.
