Wann die Berufsgenossenschaft die Klinik vorgibt
Den Durchgangsarzt nach einem Arbeitsunfall wählen Sie grundsätzlich frei. Die Berufsgenossenschaft darf diese Wahl nur in engen Grenzen einschränken. Braucht eine Verletzung wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere Behandlung in der Unfallmedizin, bekommen Sie diese Behandlung. Dann darf die freie Arztwahl eingeschränkt werden, und das gilt auch für das Krankenhaus.
Im Einzelfall bestimmt die Berufsgenossenschaft, wie und wo Sie behandelt werden, und sie muss dabei abwägen. Bei der Reha muss sie berechtigte Wünsche berücksichtigen, etwa wegen Ihrer Familie. Lehnt sie einen solchen Wunsch ab, muss sie das in einem Bescheid begründen.
2025 waren 457 Kliniken für schwere und 103 Kliniken für die schwersten Unfallverletzungen zugelassen. Sie behandelten 78.723 und 21.485 Verletzte.
| Ihre Verletzung | Wer entscheidet | Wo Sie behandelt werden |
|---|---|---|
| Leichte Verletzung | Sie | In der Praxis, die Sie selbst nennen |
| Verletzung, die besondere Erfahrung braucht | Der Durchgangsarzt | Beim Durchgangsarzt oder einem dafür zugelassenen Arzt |
| Krankenhausfall, nicht auf der Liste | Der Durchgangsarzt | In einem für Unfallverletzte zugelassenen Krankenhaus |
| Schwere Verletzung von der Liste | Die Liste | In einer der 457 Kliniken für schwere Verletzungen |
| Schwerste Verletzung von der Liste | Die Liste | In einer der 103 Kliniken für die schwersten Verletzungen |
| Reha, Nachuntersuchung oder Verlegung | Die Berufsgenossenschaft | Nach Abwägung, bei der Reha mit Rücksicht auf Ihre Wünsche |
Diese Verletzungen gehören in eine besonders zugelassene Klinik
Welche Verletzungen in eine besonders zugelassene Klinik gehören, legt eine Liste der gesetzlichen Unfallversicherung von 2022 fest. Sie teilt schwere Verletzungen in elf Gruppen ein. Jede Verletzung trägt ein V für schwer oder ein S für besonders schwer. Passen beide Kennzeichen, gilt immer das S. Schon der Verdacht auf eine solche Verletzung genügt, ebenso die offene Frage, ob operiert werden muss.
- Große oder tiefe Wunden an Haut und Weichteilen, Amputationen, Verbrennungen und Verätzungen
- Verletzungen der großen Blutgefäße
- Verletzungen großer Nerven, auch Wirbelsäulenverletzungen mit Ausfällen der Nerven
- Mittelschwere und schwere Kopfverletzungen mit Beteiligung des Gehirns
- Schwere Verletzungen von Brustkorb oder Bauch, bei denen Organe betroffen sind
- Komplizierte Brüche der großen Röhrenknochen, etwa mehrfache oder offene Brüche, und Brüche des Oberschenkels nahe der Hüfte
- Schwere Verletzungen großer Gelenke
- Schwere Verletzungen der Hand
- Komplizierte Brüche von Gesichtsschädel, Wirbelsäule und Becken
- Schwere Mehrfachverletzungen und besondere Verletzungen bei Kindern
- Komplikationen, und zwar zu jedem Zeitpunkt der Behandlung
Für Knie, Schulter und Sprunggelenk zählt vor allem die Gruppe der schweren Gelenkverletzungen. Mit V stehen dort etwa alle Brüche der Kniescheibe. Ellenbogenbrüche gehören dazu, wenn eine Operation nötig ist oder geklärt werden muss. Dasselbe gilt für eine ausgerenkte Schulter mit einem Riss der Sehnenkappe durch den Unfall. Ein Riss des vorderen Kreuzbands gehört dazu, wenn das Knie instabil ist und zugleich Seitenband, Knorpel oder Meniskus verletzt sind. Ein Riss des hinteren Kreuzbands trägt ein S.
Die Liste gilt für die ersten 4 Monate nach dem Unfall. Komplikationen gehören dagegen zu jedem Zeitpunkt in eine Klinik für die schwersten Verletzungen. Eine lebensbedrohliche Verletzung versorgt zuerst das nächste Krankenhaus, und die Verlegung folgt so früh wie möglich.
3 Stufen der Klinikbehandlung nach einem Arbeitsunfall
Braucht Ihre Verletzung ein Krankenhaus, überweist der Durchgangsarzt Sie sofort an einen Durchgangsarzt in einem zugelassenen Krankenhaus. Seit 2013 gibt es dafür drei Stufen. Welche Stufe gilt, richtet sich nach der Liste schwerer Verletzungen.
1. Durchgangsarzt
Er untersucht Sie und entscheidet, ob Sie ins Krankenhaus müssen.
2. Krankenhaus für Unfallverletzte
Hierher kommen alle Verletzungen, die nicht auf der Liste stehen. Ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist dort rund um die Uhr innerhalb von 20 Minuten da.
3. Klinik für schwere Verletzungen
Hierher kommen Verletzungen mit V auf der Liste.
4. Klinik für die schwersten Verletzungen
Hierher kommen Verletzungen mit S, etwa ein Riss des hinteren Kreuzbands.
5. Entscheidung in der Klinik
Der Durchgangsarzt der Klinik entscheidet, ob Sie stationär bleiben. Die ambulante Behandlung kann er auch Ihrem bisherigen Arzt übertragen.
6. Reha
Die Berufsgenossenschaft steuert die weitere Behandlung, bei schweren Fällen mit einem Reha-Manager.
Was eine BG-Klinik genau ist
BG-Klinik heißt im Alltag oft jedes Krankenhaus, das Arbeitsunfälle behandelt. Genau genommen sind die BG Kliniken der Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören neun Akutkliniken, eine Klinik für Berufskrankheiten, eine Reha-Klinik und zwei ambulante Einrichtungen. Die Akutkliniken stehen in Berlin, Bochum, Duisburg, Frankfurt am Main, Halle, Hamburg, Ludwigshafen, Murnau und Tübingen. Die meisten zugelassenen Kliniken für schwere Verletzungen sind dagegen andere Krankenhäuser mit einer Zulassung der Unfallversicherung.
Darf ich die Klinik nach einem Arbeitsunfall selbst wählen?
Zwei Fälle sollten Sie auseinanderhalten. Steht Ihre Verletzung auf der Liste, muss Ihr behandelnder Arzt dafür sorgen, dass Sie sofort in eine zugelassene Klinik kommen. Diese Pflicht bindet zuerst den Arzt, und jeder Durchgangsarzt hat sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
Anders ist es, wenn die Berufsgenossenschaft selbst eine Untersuchung bei einem Arzt ihrer Wahl verlangt. Dann schickt Ihr Arzt Sie ohne Verzögerung dorthin. Halten Sie eine solche Anordnung für unbegründet, verlangen Sie eine schriftliche Entscheidung mit Begründung. Gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Das gilt auch, wenn die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall ganz ablehnt, etwa beim Streit um Unfall oder Verschleiß.
Steht Ihre Verletzung oder der Verdacht darauf auf der Liste schwerer Verletzungen?
Trägt sie ein S für besonders schwer?
Sie gehören in eine der 103 Kliniken für die schwersten Verletzungen. Bei Lebensgefahr versorgt Sie zuerst das nächste Krankenhaus.
Sie gehören in eine der 457 Kliniken für schwere Verletzungen. Ihr Arzt sorgt dafür, dass Sie ohne Verzögerung dorthin kommen.
Braucht Ihre Verletzung ein Krankenhaus?
Der Durchgangsarzt überweist Sie in ein für Unfallverletzte zugelassenes Krankenhaus. Nennen Sie ihm Ihren Wunsch.
Sie wählen den Durchgangsarzt frei. Bei einer leichten Verletzung nennen Sie selbst die Praxis, die Sie weiterbehandelt.
Reha nach der BG-Klinik ohne Zuzahlung
Nach der Behandlung in der Klinik steuert die Berufsgenossenschaft weiter. Sie soll Ihren Gesundheitsschaden möglichst früh beseitigen oder bessern und Ihnen einen Platz im Arbeitsleben sichern. Dafür hat sie eigene Formen der Reha, die es bei der Krankenkasse so nicht gibt.
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie bieten über 550 Zentren an, und sie behandeln mehr als 30.000 Versicherte im Jahr. Für die stationäre Reha direkt nach der Klinik sind etwa 150 Reha-Kliniken zugelassen, mit mehr als 15.000 Versicherten im Jahr.
| Form der Reha | Was sie ist | Wie viele Einrichtungen und Fälle |
|---|---|---|
| Erweiterte Ambulante Physiotherapie, kurz EAP | Ambulante Therapie, die die Unfallversicherung aus der Reha von Leistungssportlern entwickelt hat | über 550 Zentren, mehr als 30.000 Versicherte im Jahr |
| Stationäre Weiterbehandlung der Berufsgenossenschaft, kurz BGSW | Stationäre Reha direkt nach der Akutbehandlung, etwa nach Verletzungen von Knochen, Gelenken, Nerven oder Kopf | etwa 150 Reha-Kliniken, mehr als 15.000 Versicherte im Jahr |
Bei schweren Verletzungen setzt die Berufsgenossenschaft einen Reha-Manager ein, auch Berufshelfer genannt. Er meldet sich früh, oft schon im Krankenhaus, und erstellt mit Ihnen einen Reha-Plan. Er stimmt die medizinische Reha und die Rückkehr in den Beruf ab.
Zuzahlungen gibt es bei der Berufsgenossenschaft nicht. Sie übernimmt auch Reisekosten, darunter Fahrten, Übernachtungen und die Kosten einer nötigen Begleitperson. In der Regel zahlt sie zwei Familienheimfahrten im Monat oder stattdessen zwei Besuchsfahrten eines Angehörigen.
- Fragen Sie vor der Entlassung, welche Reha geplant ist und wer sie beantragt.
- Nennen Sie früh Ihre Wünsche zum Ort der Reha und lassen Sie sich eine Ablehnung schriftlich begründen.
- Reichen Sie Fahrtkosten mit Belegen bei der Berufsgenossenschaft ein.
- Sprechen Sie mit dem Reha-Manager über eine stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz, bevor die Krankschreibung endet.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Arbeitsunfall in eine BG-Klinik?
Nur bei bestimmten schweren Verletzungen müssen Sie nach einem Arbeitsunfall in eine BG-Klinik oder eine andere besonders zugelassene Klinik. Welche das sind, legt eine Liste der Unfallversicherung fest, etwa komplizierte Brüche oder schwere Gelenkverletzungen. Bei allen anderen Verletzungen wählen Sie den Durchgangsarzt frei.
Darf die Berufsgenossenschaft mich in eine andere Klinik verlegen?
Ja, die Berufsgenossenschaft darf nach Abwägung bestimmen, welche Klinik Sie behandelt, und Untersuchungen bei Ärzten ihrer Wahl verlangen. Bei der Reha muss sie berechtigte Wünsche berücksichtigen und eine Ablehnung schriftlich begründen. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was kostet die Behandlung in einer BG-Klinik?
Die Behandlung in einer BG-Klinik kostet Sie nach einem Arbeitsunfall nichts. Die Berufsgenossenschaft zahlt Behandlung und Reha ohne Zuzahlung. Sie übernimmt auch Reisekosten, in der Regel zwei Familienheimfahrten im Monat und eine nötige Begleitperson.
Was ist eine BGSW nach einem Arbeitsunfall?
Die BGSW ist die stationäre Weiterbehandlung der Berufsgenossenschaft, eine Reha direkt nach der Akutbehandlung in der Klinik. Sie ist für Verletzungen von Knochen, Gelenken, Muskeln, Nerven und Kopf gedacht. Bundesweit sind etwa 150 Reha-Kliniken beteiligt.
