Was ein Durchgangsarzt ist und wann Sie hinmüssen
Ein Durchgangsarzt ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einer besonderen Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Kurz heißt er D-Arzt. Der Name beschreibt seine Aufgabe. Nach einem Arbeitsunfall gehen Sie durch seine Praxis hindurch, und er legt fest, wie es weitergeht.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Sie zum Durchgangsarzt, sobald einer dieser vier Gründe zutrifft:
- Sie sind über den Unfalltag hinaus krankgeschrieben.
- Die Behandlung dauert voraussichtlich länger als eine Woche.
- Ihre Ärztin hält Physiotherapie, ein Hilfsmittel wie eine Schiene oder eine weitere Fachärztin für nötig.
- Beschwerden aus einem früheren Arbeitsunfall kommen zurück. Dann müssen Sie in jedem Fall hin.
Für Kinder in Kita und Tagespflege, für Schüler und Studierende gilt eine eigene Grenze. Sie müssen erst hin, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder Physiotherapie oder ein Hilfsmittel nötig wird.
Zwei Verletzungen sind ausgenommen. Eine Verletzung nur am Auge oder nur an Hals, Nase oder Ohr behandelt direkt die passende Facharztpraxis. Eine Verletzung der Hand darf auch eine Handchirurgin übernehmen, die die Unfallversicherung dafür zugelassen hat.
Ist der Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in Kita, Schule oder Hochschule passiert?
Sind Sie über den Unfalltag hinaus krankgeschrieben?
Gehen Sie ohne Verzögerung zu einem Durchgangsarzt. Welchen, wählen Sie selbst.
Dauert die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche?
Sie müssen zum Durchgangsarzt. Das gilt auch für Kinder, Schüler und Studierende.
Brauchen Sie Physiotherapie oder ein Hilfsmittel?
Ihre Praxis schickt Sie zum Durchgangsarzt, denn in der Regel schreibt nur er das auf.
Ihre Hausarztpraxis behandelt Sie weiter. Sie meldet den Unfall der Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig. Ihre Krankenkasse zahlt wie bei jeder anderen Verletzung.
Welche Unfälle die Berufsgenossenschaft bezahlt
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall bei der versicherten Arbeit. Gemeint ist ein kurzes Ereignis, das von außen auf den Körper wirkt und Sie verletzt, etwa ein Sturz.
Versichert sind vor allem Beschäftigte und Auszubildende, dazu Kinder in der Kita, Schüler und Studierende. Für ihre Unfälle zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Beschäftigten ist das die Berufsgenossenschaft ihrer Branche. Für Kinder, Schüler, Studierende und den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen der Länder und Gemeinden zuständig.
Der Weg zur Arbeit und zurück ist genauso versichert, und ein Unfall dort heißt Wegeunfall. Der Schutz beginnt, wenn Sie durch die Haustür nach draußen treten. Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses sind Sie also noch nicht versichert. Umwege sind nur in bestimmten Fällen geschützt, etwa wenn Sie Ihr Kind wegen Ihrer Arbeit in die Kita bringen oder eine Fahrgemeinschaft bilden.
| Wo und wobei der Unfall passiert | Wer zahlt |
|---|---|
| Sturz im Betrieb während der Arbeit | Berufsgenossenschaft |
| Sturz auf dem direkten Weg zur Arbeit, nach der Haustür | Berufsgenossenschaft |
| Umweg, um Ihr Kind wegen Ihrer Arbeit in die Kita zu bringen | Berufsgenossenschaft |
| Umweg für eine Fahrgemeinschaft mit anderen Berufstätigen | Berufsgenossenschaft |
| Weg zur Kantine in der Mittagspause | Berufsgenossenschaft, bis zur Außentür der Kantine |
| Sturz im Treppenhaus Ihres Mehrfamilienhauses | Krankenkasse |
| Verletzung beim Freizeitsport am Wochenende | Krankenkasse |
Ob ein Unfall ein Arbeitsunfall war, entscheidet am Ende die Berufsgenossenschaft. Sie klärt den Hergang und schickt Ihnen dann einen Bescheid, also ihre schriftliche Entscheidung.
So läuft der Termin beim Durchgangsarzt ab
Beim Durchgangsarzt nennen Sie zuerst den Unfalltag, den Unfallort und Ihren Arbeitgeber, bei Kindern die Kita oder Schule. Die Praxis braucht diese Angaben, weil sie mit der Berufsgenossenschaft abrechnet und nicht mit Ihrer Krankenkasse. Röntgenbilder macht der Durchgangsarzt selbst, in der Praxis oder an einem gut erreichbaren Gerät in der Nähe.
1. Erste Versorgung
Hausarztpraxis, Notaufnahme oder Durchgangsarzt versorgen, was sofort nötig ist.
2. Termin beim Durchgangsarzt
Sie gehen ohne Verzögerung hin, sobald einer der vier Gründe zutrifft.
3. Untersuchung
Der Arzt fragt nach dem Hergang, untersucht Sie und röntgt bei Bedarf. Bei Verdacht auf eine Verletzung an Knie oder Schulter füllt er einen Zusatzbogen aus.
4. Bericht an die Berufsgenossenschaft
Der Arzt schickt seinen Bericht sofort ab. Ihre weiterbehandelnde Praxis und Ihre Krankenkasse bekommen eine Kopie.
5. Weiterbehandlung
Der Arzt legt fest, wer Sie weiterbehandelt, und nennt Ihnen Termine zur Kontrolle.
Der Zusatzbogen für Knie und Schulter hat einen praktischen Grund. Der Meniskus im Knie und die Sehnen der Schulter reißen bei Unfällen, oft aber auch durch Verschleiß. Ihre Schilderung am ersten Tag ist deshalb ein wichtiger Beleg, wenn die Berufsgenossenschaft später den Riss durch Unfall oder Verschleiß prüft.
Wer Sie nach dem Durchgangsarzt weiterbehandelt
Nach der Untersuchung entscheidet der Durchgangsarzt, wie es weitergeht. Bei einer leichten Verletzung schickt er Sie zu der Praxis, die Sie selbst als Ihre behandelnde Praxis nennen. Das ist meist Ihre Hausarztpraxis. Er sieht Sie dann zu Kontrollterminen wieder.
So sollen etwa 80 von 100 Fällen laufen. 2024 waren es 2.133.858 der 2.740.961 Fälle beim Durchgangsarzt, also 78 Prozent.
Braucht Ihre Verletzung wegen ihrer Art oder Schwere besondere Erfahrung in der Unfallmedizin, behandelt der Durchgangsarzt selbst. Physiotherapie und Hilfsmittel schreibt in der Regel er auf, andere Praxen nur mit Zustimmung der Berufsgenossenschaft.
Braucht Ihre Verletzung ein Krankenhaus, überweist der Durchgangsarzt Sie sofort in eine Klinik, die die Unfallversicherung dafür zugelassen hat. Für schwere Verletzungen gibt es außerdem eine feste Liste. Steht Ihre Verletzung darauf, bestimmt diese Liste die Klinik nach dem Arbeitsunfall, und Ihre freie Wahl ist eingeschränkt.
Einen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe finden
Ende 2024 arbeiteten in Deutschland 3.567 Durchgangsärzte, 975 davon an Krankenhäusern und 2.592 in eigener Praxis. Unter ihnen wählen Sie frei. Alle stehen in einer Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung, die jeder im Internet durchsuchen kann. Ob eine Praxis zugelassen ist, zeigt verlässlich nur diese Datenbank.
Zugelassen wird nur, wer nach der Facharztprüfung mindestens 12 Monate in einer Klinikabteilung für Schwerverletzte gearbeitet hat. Alle fünf Jahre prüft die Unfallversicherung die Zulassung neu.
- Ein Durchgangsarzt muss montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr in der Praxis sein.
- Ist er nicht da, darf ihn ein anderer Durchgangsarzt vertreten, der höchstens 10 Kilometer entfernt oder in 30 Minuten erreichbar ist.
Was Sie nach dem Arbeitsunfall selbst tun
- Melden Sie den Unfall sofort Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten, auch wenn er harmlos wirkt.
- Sagen Sie in jeder Praxis zuerst, dass es ein Arbeits- oder Wegeunfall war. Nur dann rechnet die Praxis mit der Berufsgenossenschaft ab.
- Gehen Sie zum Durchgangsarzt, sobald einer der vier Gründe zutrifft, und halten Sie seine Kontrolltermine ein.
- Lassen Sie sich krankschreiben. Die Praxis schickt die Bescheinigung auch an Ihre Krankenkasse.
- Sind Sie länger als drei Tage krankgeschrieben, muss Ihr Arbeitgeber den Unfall melden. Er hat dafür drei Tage Zeit, und Sie dürfen eine Kopie der Meldung verlangen.
Die Berufsgenossenschaft zahlt Untersuchung, Behandlung, Physiotherapie und Arzneimittel direkt an die Praxis. Sie legen kein Geld aus. Auf Rezepte nach einem Arbeitsunfall zahlen Sie 0 Euro zu. Nur wenn Sie ohne medizinischen Grund ein teureres Arzneimittel wollen, als die Praxis aufschreiben darf, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Fallen Sie länger aus, zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn zunächst weiter. Danach zahlt die Berufsgenossenschaft an seiner Stelle ein Geld als Ersatz für den Lohn.
Häufige Fragen
Darf ich nach einem Arbeitsunfall zuerst zu meiner Hausärztin gehen?
Ja, nach einem Arbeitsunfall dürfen Sie zuerst in Ihre Hausarztpraxis gehen. Sie versorgt Sie und meldet den Unfall spätestens am nächsten Werktag der Unfallversicherung. Sind Sie über den Unfalltag hinaus krankgeschrieben oder dauert die Behandlung länger als eine Woche, schickt die Praxis Sie zum Durchgangsarzt.
Was kostet die Behandlung beim Durchgangsarzt?
Die Behandlung beim Durchgangsarzt kostet Sie nach einem Arbeitsunfall nichts. Die Berufsgenossenschaft zahlt Untersuchung, Röntgen, Operation, Physiotherapie und Arzneimittel direkt. Auf Rezepte zahlen Sie 0 Euro zu.
Kann ich mir den Durchgangsarzt selbst aussuchen?
Ja, den Durchgangsarzt wählen Sie unter allen zugelassenen Durchgangsärzten frei. Alle stehen in einer Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung im Internet. Eingeschränkt ist die Wahl erst, wenn eine schwere Verletzung in eine besonders zugelassene Klinik gehört.
Ist ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit ein Arbeitsunfall?
Ja, ein Sturz auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause ist als Wegeunfall versichert wie ein Arbeitsunfall. Der Schutz beginnt, sobald Sie durch die Haustür nach draußen treten. Umwege sind nur versichert, wenn Sie etwa Ihr Kind wegen der Arbeit in die Kita bringen oder eine Fahrgemeinschaft bilden.
Wohin gehe ich nach einem Arbeitsunfall am Wochenende?
Nach einem Arbeitsunfall am Wochenende gehen Sie in die nächste Notaufnahme. In manchen Krankenhäusern bekommen Sie außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr, nur die erste Versorgung. Danach stellen Sie sich einem Durchgangsarzt vor.
