Welche Leiden an Rücken, Knie und Schulter Berufskrankheiten sind
Eine Berufskrankheit ist nur eine Krankheit, die die Bundesregierung in einer festen Liste aufgeführt hat und die Sie durch Ihre Arbeit bekommen haben. Jede Berufskrankheit hat dort eine vierstellige Nummer. Für Rücken, Knie, Hüfte und Schulter beginnen die Nummern mit 21.
Jede Nummer beschreibt eine Krankheit und die Belastung, die sie ausgelöst haben muss. Ein Bandscheibenvorfall allein ist also noch keine Berufskrankheit. Es kommt darauf an, welche Belastung Sie über wie viele Jahre getragen haben und ob der Schaden dazu passt.
Am häufigsten geht es um die Bandscheibe an der Lendenwirbelsäule. Dazu gingen 2024 bei der gesetzlichen Unfallversicherung 8.153 Meldungen über einen Verdacht ein, anerkannt wurden 734 Fälle. Bei der Kniearthrose, die mindestens 13.000 Stunden im Knien verlangt, waren es 2.825 Meldungen und 286 Anerkennungen. Die Kniearthrose bei Profifußballern setzt mindestens 13 Jahre im Profisport voraus.
| Nummer | Krankheit und Voraussetzung | Meldungen über einen Verdacht 2024 | Anerkannt 2024 |
|---|---|---|---|
| 2102 | Meniskusschaden nach mehrjähriger Arbeit, die die Knie stärker als üblich belastet | 1.248 | 106 |
| 2108 | Bandscheibe der Lendenwirbelsäule, nach langem schwerem Heben und Tragen oder Arbeit in starker Rumpfbeuge | 8.153 | 734 |
| 2109 | Bandscheibe der Halswirbelsäule, nach langem Tragen schwerer Lasten auf der Schulter | 774 | 5 |
| 2110 | Bandscheibe der Lendenwirbelsäule, nach langen Erschütterungen des ganzen Körpers im Sitzen | 233 | 12 |
| 2112 | Kniearthrose nach mindestens 13.000 Stunden Arbeit im Knien | 2.825 | 286 |
| 2116 | Hüftarthrose nach mindestens 9.500 Tonnen gehobener Lasten im Arbeitsleben | 1.019 | 119 |
| 2117 | Schaden der Sehnenkappe an der Schulter nach langer, starker Belastung, etwa durch Arbeit über Kopf | neu seit 1. April 2025 | neu seit 1. April 2025 |
| 2118 | Kniearthrose bei Profifußballern nach mindestens 13 Jahren | neu seit 1. April 2025 | neu seit 1. April 2025 |
So prüft die Berufsgenossenschaft einen Bandscheibenschaden
Bei der Bandscheibe prüft die Berufsgenossenschaft zwei Dinge, Ihre Arbeit und Ihren Befund. Das Bundessozialgericht, das oberste Gericht für solche Streitfälle, hat die Regeln im Dezember 2025 zusammengefasst.
Für die Arbeit rechnet die Berufsgenossenschaft alles Heben, Tragen und Beugen Ihres Berufslebens zu einer Gesamtlast zusammen. Das Rechenverfahren heißt Mainz-Dortmunder Dosismodell, und die Gesamtlast wird in Meganewtonstunden gemessen, kurz MNh. Langjährig heißt im Durchschnitt mindestens zehn Berufsjahre. In jedem Jahr müssen es mindestens 60 Schichten mit starker Belastung des Rückens gewesen sein. Für Männer reicht als untere Grenze die Hälfte des Richtwerts, also 12,5 statt 25 MNh.
Beim Befund muss der Schaden die Bandscheiben der Lendenwirbelsäule betreffen. Seit dem 1. Januar 2021 muss er außerdem zu dauerhaften oder immer wiederkehrenden Beschwerden und Einschränkungen geführt haben. Ob der Schaden zur Belastung passt, beurteilen Gutachter nach Empfehlungen von Fachleuten aus dem Jahr 2005. Diese Konsensempfehlungen beschreiben typische Muster, etwa wo der Schaden liegt und wie groß er ist.
Haben Sie im Schnitt mindestens zehn Jahre schwer gehoben, getragen oder tief gebeugt gearbeitet?
Haben Sie dauerhafte oder immer wiederkehrende Beschwerden im unteren Rücken?
Melden Sie den Verdacht bei der Berufsgenossenschaft. Ob der Schaden zur Belastung passt, klärt dann ein Gutachten.
Dann fehlt eine Voraussetzung der Berufskrankheit 2108. Lassen Sie sich beraten, wenn die Beschwerden später zunehmen.
Dann war die Belastung nach der Rechtsprechung nicht langjährig genug. Fragen Sie trotzdem nach, ob eine andere Berufskrankheit infrage kommt.
Kniearthrose als Berufskrankheit ab 13.000 Stunden im Knien
Bei der Kniearthrose nennt die Liste die Grenze selbst. Die Arthrose muss auf Arbeit im Knien oder eine ähnliche Belastung der Knie zurückgehen, mit mindestens 13.000 Stunden im ganzen Arbeitsleben. Mitgezählt werden nur Schichten mit mindestens einer Stunde im Knien.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Wer an 220 Arbeitstagen im Jahr je zwei Stunden kniet, kommt auf 440 Stunden im Jahr und erreicht die 13.000 Stunden nach knapp 30 Jahren. Bei vier Stunden am Tag sind es knapp 15 Jahre. Deshalb fragt die Berufsgenossenschaft so genau nach Ihren Tätigkeiten, Zeiträumen und Stunden im Knien.
- Beim Meniskusschaden, Nummer 2102, nennt die Liste keine Stundengrenze. Sie verlangt mehrjährige Arbeit, die die Knie überdurchschnittlich belastet.
- Bei der Hüftarthrose, Nummer 2116, müssen Sie im Arbeitsleben mindestens 9.500 Tonnen bewegt haben, in Lasten ab 20 Kilogramm und mindestens zehnmal am Tag.
- Den Schaden der Sehnenkappe an der Schulter, Nummer 2117, gibt es seit dem 1. April 2025. Betroffen sein können etwa Beschäftigte in der Textilindustrie, an Schweiß-, Schleif- und Montageplätzen oder in Forst und Bau.
- Die Kniearthrose bei Profifußballern, Nummer 2118, verlangt mindestens 13 Jahre als Profi. Davon müssen Männer zehn Jahre in den drei obersten Ligen gespielt haben, Frauen in den zwei obersten.
Ein Riss durch ein einzelnes Ereignis bei der Arbeit ist dagegen keine Berufskrankheit, sondern ein möglicher Arbeitsunfall. Bei einem Riss an Knie oder Schulter prüft die Berufsgenossenschaft dann, ob Unfall oder Verschleiß ihn verursacht hat.
Steht eine Krankheit nicht in der Liste oder fehlt eine Voraussetzung, gibt es einen zweiten Weg. Die Berufsgenossenschaft muss sie dann wie eine Berufskrankheit anerkennen, wenn neue medizinische Erkenntnisse die Voraussetzungen für die Liste erfüllen.
Den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden und belegen
Ärztinnen und Ärzte müssen den Verdacht auf eine Berufskrankheit sofort melden und Sie über den Inhalt informieren. Auch Ihr Arbeitgeber muss melden, wenn er Anhaltspunkte hat, und Krankenkassen geben Hinweise weiter. Sie selbst oder Ihre Angehörigen können die Erkrankung formlos bei der Berufsgenossenschaft melden, auch online.
1. Meldung
Ihre Ärztin, Ihr Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse oder Sie selbst melden den Verdacht.
2. Befragung
Die Berufsgenossenschaft befragt Sie, Ihre Arbeitgeber und Ihre Ärzte.
3. Belastung ermitteln
Fachleute der Berufsgenossenschaft ermitteln Ihre Belastung an jedem Arbeitsplatz. Gibt es einen Arbeitsplatz nicht mehr, nehmen sie Werte ähnlicher Arbeitsplätze.
4. Gutachten
Vor dem Auftrag soll die Berufsgenossenschaft Ihnen mehrere Gutachter zur Auswahl nennen.
5. Bescheid
Die Berufsgenossenschaft entscheidet und schickt Ihnen ihre Entscheidung schriftlich.
6. Widerspruch
Sind Sie nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Ein Ausschuss, in dem Arbeitgeber und Versicherte vertreten sind, prüft den Fall dann erneut.
Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich nicht allgemein sagen. Oft muss die Berufsgenossenschaft Arbeitsbedingungen aus mehreren Betrieben und Jahrzehnten zusammentragen. Einen Teil davon bereiten Sie selbst vor, vor allem die Geschichte Ihrer Arbeitsplätze.
- Listen Sie alle Arbeitgeber mit Zeitraum, Tätigkeit und Anschrift auf, auch Betriebe, die es nicht mehr gibt.
- Schreiben Sie zu jeder Tätigkeit auf, was Sie wie oft gehoben haben und wie schwer es war, oder wie lange Sie am Tag gekniet haben.
- Nennen Sie Kollegen, die Ihre Arbeit bestätigen können, und legen Sie Arbeitsverträge und Zeugnisse bei.
- Sammeln Sie Befunde, MRT-Bilder und Operationsberichte zu Rücken oder Knie mit Datum.
Anerkennung ohne Berufsaufgabe seit 2021
Bis Ende 2020 mussten Betroffene für die Bandscheiben-Berufskrankheit alle belastenden Tätigkeiten aufgeben. Wer weiter auf dem Bau arbeitete, bekam keine Anerkennung. Diese Bedingung ist zum 1. Januar 2021 weggefallen. Seitdem müssen die Beschwerden stattdessen dauerhaft sein oder immer wiederkehren.
Im Gegenzug muss die Berufsgenossenschaft darauf hinwirken, dass sich eine anerkannte Krankheit nicht verschlimmert. Sie klärt Sie über Gefahren und Schutzmaßnahmen auf. Sie selbst müssen an Maßnahmen teilnehmen, die bei Ihnen und Ihrem Verhalten ansetzen. Verweigern Sie das, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder streichen, bis Sie mitmachen.
Häufige Fragen
Wird ein Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit anerkannt?
Ein Bandscheibenvorfall an der Lendenwirbelsäule wird als Berufskrankheit anerkannt, wenn Sie im Schnitt mindestens zehn Jahre schwer gehoben, getragen oder tief gebeugt gearbeitet haben. Die Beschwerden müssen dauerhaft sein, und das Schadensbild muss zur Belastung passen. 2024 gingen dazu 8.153 Meldungen über einen Verdacht ein, anerkannt wurden 734 Fälle.
Wie viele Stunden im Knien braucht es für die Berufskrankheit Kniearthrose?
Für die Berufskrankheit Kniearthrose braucht es mindestens 13.000 Stunden Arbeit im Knien im ganzen Arbeitsleben. Mitgezählt werden nur Schichten mit mindestens einer Stunde im Knien. Bei zwei Stunden an 220 Tagen im Jahr sind das knapp 30 Berufsjahre.
Muss ich meinen Beruf aufgeben, damit die Berufskrankheit anerkannt wird?
Nein, seit dem 1. Januar 2021 müssen Sie Ihren Beruf für die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht mehr aufgeben. Bei der Bandscheibe müssen die Beschwerden stattdessen dauerhaft sein. Sie müssen aber an Maßnahmen der Berufsgenossenschaft teilnehmen, die eine Verschlimmerung verhindern sollen.
Ist ein Riss der Rotatorenmanschette eine Berufskrankheit?
Ein Schaden der Rotatorenmanschette, der Sehnenkappe der Schulter, kann seit dem 1. April 2025 als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung ist eine langjährige, starke Belastung durch Arbeit über Kopf, wiederholte Schulterbewegungen, Heben oder Vibrationen. Ein Riss durch ein einzelnes Ereignis ist dagegen eine Frage des Arbeitsunfalls.
