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Ausfallhonorar beim Orthopäden, wann Sie zahlen müssen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Ausfallhonorar müssen Sie nur zahlen, wenn die Praxis den Termin erkennbar nur für Sie reserviert hatte und Sie zu spät oder gar nicht abgesagt haben. Konnte die Praxis die Zeit anders nutzen, entfällt es meist. Üblich ist eine Absagefrist von 24 bis 48 Stunden. Die Krankenkasse übernimmt ein Ausfallhonorar nicht, auch nicht für gesetzlich Versicherte.

Übliche Frist für eine Absage
24 bis 48 Stunden vorher
Deutsches Ärzteblatt, Heft 47/2023, Vergütung: Ausfallhonorar für nicht wahrgenommene Arzttermine, Stand 24. November 2023
Anteil der Krankenkasse am Ausfallhonorar
0 Euro
Deutsches Ärzteblatt, Heft 47/2023, Vergütung: Ausfallhonorar für nicht wahrgenommene Arzttermine, Stand 24. November 2023
Ein leerer Behandlungsraum mit Liege und einer Wanduhr ohne Ziffern.
Sagen Sie einen Termin rechtzeitig ab, damit die Praxis die Zeit anders vergeben kann. Bild: KI generiert.

Ein Ausfallhonorar setzt einen fest reservierten Termin voraus

Ein Ausfallhonorar ist Geld, das eine Praxis für einen Termin verlangt, zu dem Sie nicht gekommen sind. Wer einen fest vereinbarten Termin platzen lässt, schuldet der Praxis grundsätzlich das Honorar, das sie für die Behandlung bekommen hätte. Was die Praxis in der freien Zeit spart oder mit anderen Patienten verdient, muss sie sich aber anrechnen lassen.

Der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht für solche Streitfälle, hat dazu 2022 Maßstäbe gesetzt. Ob ein Termin fest reserviert war, entscheidet sich danach im Einzelfall. Es kommt darauf an, wie die Praxis ihre Termine vergibt und ob Sie erkennen konnten, dass die Zeit nur für Sie frei gehalten wird. Ein Hinweis auf Absagefrist und Ausfallhonorar auf dem Anmeldebogen, den Sie unterschrieben haben, spricht dafür.

Oft scheitert ein Ausfallhonorar daran, dass die Praxis ein volles Wartezimmer hat. Dann behandelt sie in der frei gewordenen Zeit andere Patienten, und ihr entsteht kein Verlust. Anders ist es in einer Praxis, die jeden Patienten für eine feste Uhrzeit bestellt, oder bei einer ambulanten Operation, die vorbereitet werden muss.

Bei einer rechtzeitigen Absage zahlen Sie nichts

In vielen Fällen schulden Sie kein Ausfallhonorar. Am wichtigsten ist die rechtzeitige Absage innerhalb der Frist, die die Praxis mit Ihnen vereinbart hat. Meist sind das 24 Stunden, manche Gerichte haben auch 48 Stunden als zulässig angesehen.

Wann eine Praxis ein Ausfallhonorar verlangen kann. Grundlage sind ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2022, die Verbraucherzentrale und das Deutsche Ärzteblatt.
Ihre LageAusfallhonorar möglich?
Sie sagen innerhalb der vereinbarten Frist abNein
Sie verschieben den Termin im Einvernehmen mit der PraxisNein, dann fällt kein Termin aus
Die Praxis vergibt die freie Zeit an andere PatientenNein, ihr entsteht dann kein Verlust
Die Praxis hätte Sie zu dem Termin gar nicht behandeln dürfenNein
Sie haben die Behandlung vorher ganz beendetNein, danach kann kein Termin mehr ausfallen
Sie fehlen ohne eigene Schuld, etwa wegen eines NotfallsUmstritten, die Gerichte urteilen unterschiedlich
Sie kommen nicht oder sagen zu spät ab, und die Zeit war nur für Sie reserviertJa, wenn die Praxis die Zeit nicht anders nutzen konnte

Sie dürfen eine Behandlung jederzeit und ohne Grund beenden. Die Absage eines einzelnen Termins gilt aber nicht als Ende der Behandlung, das hat der Bundesgerichtshof 2022 klargestellt. Wollen Sie nicht mehr zu dieser Praxis gehen, sagen Sie ihr deshalb deutlich und möglichst früh, dass Sie die Behandlung beenden.

Was Sie auf dem Anmeldebogen unterschreiben

Viele Praxen lassen sich das Ausfallhonorar auf dem Anmeldebogen oder in ihren Geschäftsbedingungen bestätigen. Solche Klauseln dürfen Patienten nicht unangemessen benachteiligen, und Gerichte prüfen sie genau.

Die Gerichte sind sich dabei nicht einig. Das Landgericht Berlin hielt 2005 eine Klausel für unwirksam, die bei einer Absage später als 24 Stunden vorher 75 Euro verlangte. Die Patienten hatten danach keine Möglichkeit, ein Fehlen ohne eigene Schuld geltend zu machen. Auch andere Gerichte haben eine Ausnahme für solche Fälle verlangt, etwa bei einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit.

  • Steht die Absagefrist klar auf dem Bogen, den Sie unterschrieben haben?
  • Nennt der Bogen einen Betrag oder sagt er, wie die Praxis ihn berechnet?
  • Gibt es eine Ausnahme für den Fall, dass Sie ohne eigene Schuld fehlen?

Fehlt eine dieser Angaben, kann eine Forderung angreifbar sein. Lassen Sie sich beraten, wenn die Praxis trotzdem auf Zahlung besteht. Die Verbraucherzentralen bieten dafür eine Beratung an.

Die Krankenkasse zahlt kein Ausfallhonorar

Ein Ausfallhonorar kann eine Praxis auch von gesetzlich Versicherten verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2022 ausdrücklich festgehalten. Die Krankenkasse übernimmt es aber nicht, denn sie zahlt nur Behandlungen, die wirklich stattgefunden haben. Warten ist keine Behandlung.

Die Höhe richtet sich nach der ärztlichen Gebührenordnung, also nach dem, was die geplante Behandlung als Privatleistung gekostet hätte. Davon muss die Praxis abziehen, was sie in der freien Zeit gespart oder anderweitig verdient hat. Was einzelne Leistungen kosten, zeigt eine Privatrechnung beim Orthopäden. Viele Praxen vereinbaren stattdessen eine feste Pauschale, im Fall vor dem Bundesgerichtshof waren es 25 Euro je Termin.

In diesem Fall musste die Mutter am Ende nicht zahlen. Sie hatte die Termine ihrer zwei Kinder am Morgen abgesagt, weil ein Geschwisterkind Fieber hatte und sie keine Betreuung fand. Die Praxis durfte an diesem Tag wegen der Corona-Regeln des Landes nicht ohne Weiteres behandeln. Wer selbst nicht behandeln darf, kann auch kein Ausfallhonorar verlangen.

So reagieren Sie auf eine Rechnung für einen verpassten Termin

Eine Rechnung für einen verpassten Termin sollten Sie weder sofort bezahlen noch einfach liegen lassen.

  1. Prüfen Sie, ob Sie vorher einen Hinweis auf Absagefrist und Ausfallhonorar unterschrieben haben, etwa auf dem Anmeldebogen.
  2. Prüfen Sie, ob Sie innerhalb der vereinbarten Frist abgesagt haben.
  3. Schreiben Sie auf, warum Sie nicht kommen konnten und ob Sie etwas dafür konnten.
  4. Fragen Sie die Praxis schriftlich, wie sie den Betrag berechnet hat und ob sie den Termin anders vergeben konnte.
  5. Zahlen Sie erst, wenn die Forderung für Sie nachvollziehbar ist.

Ob eine Forderung in Ihrem Fall berechtigt ist, klärt nur eine Beratung im Einzelfall. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie die Forderung für falsch halten und die Praxis darauf besteht.

Am sichersten vermeiden Sie den Streit, wenn Sie einen Termin absagen, sobald Sie wissen, dass Sie nicht kommen können. Vereinbaren Sie dabei gleich einen neuen Termin. Ein Termin, den Sie im Einvernehmen mit der Praxis verschieben, löst kein Ausfallhonorar aus.

Häufige Fragen

Muss ich als gesetzlich Versicherter ein Ausfallhonorar beim Orthopäden zahlen?

Ja, ein Ausfallhonorar kann eine Praxis auch von gesetzlich Versicherten verlangen, wenn der Termin fest für Sie reserviert war und Sie zu spät oder gar nicht abgesagt haben. Die Praxis muss sich aber anrechnen lassen, was sie in der freien Zeit anders verdient hat. Ihre Krankenkasse übernimmt das Ausfallhonorar nicht.

Wie lange vorher muss ich einen Termin beim Orthopäden absagen?

Einen Termin beim Orthopäden sagen Sie am besten so früh wie möglich ab, eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich sind 24 Stunden, manche Gerichte haben auch 48 Stunden als zulässig angesehen. Maßgeblich ist, was die Praxis vorher mit Ihnen vereinbart hat.

Muss ich ein Ausfallhonorar zahlen, wenn ich wegen eines Notfalls nicht komme?

Ob Sie bei einem Notfall ein Ausfallhonorar zahlen müssen, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Mehrere Gerichte haben verlangt, dass eine Klausel eine Ausnahme für ein Fehlen ohne eigene Schuld vorsieht. Lassen Sie sich beraten, wenn die Praxis trotz eines Notfalls auf Zahlung besteht.

Zahlt meine Krankenkasse ein Ausfallhonorar?

Nein, Ihre Krankenkasse zahlt kein Ausfallhonorar. Sie übernimmt nur Behandlungen, die wirklich stattgefunden haben, und Warten ist keine Behandlung. Das Ausfallhonorar ist eine Forderung der Praxis an Sie persönlich.

Muss ich ein Ausfallhonorar zahlen, wenn die Praxis meinen Termin neu vergeben hat?

In der Regel nein, denn wenn die Praxis Ihren Termin an andere Patienten vergeben konnte, entsteht ihr kein Verlust. Sie muss sich anrechnen lassen, was sie in der frei gewordenen Zeit verdient hat. Ein volles Wartezimmer spricht deshalb gegen ein Ausfallhonorar.

Fällt ein Ausfallhonorar an, wenn ich den Termin mit der Praxis verschiebe?

Nein, ein Termin, den Sie im Einvernehmen mit der Praxis verschieben, löst kein Ausfallhonorar aus. Dann fällt kein Termin aus, so sehen es die Gerichte. Sagen Sie deshalb früh ab und vereinbaren Sie gleich einen neuen Termin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21, Bundesgerichtshof, veröffentlicht bei dejure.org,
  2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 2020, III ZR 80/20, Bundesgerichtshof, veröffentlicht bei dejure.org,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, § 630b Anwendbare Vorschriften, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Bürgerliches Gesetzbuch, § 297 Unvermögen des Schuldners, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Gebühr für verpassten Arzttermin: Ist das zulässig?, Verbraucherzentrale,
  8. Vergütung: Ausfallhonorar für nicht wahrgenommene Arzttermine, Deutsches Ärzteblatt,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.