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Zweitmeinung vor einer Knie- oder Hüft-OP

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Vor einem geplanten künstlichen Knie- oder Hüftgelenk dürfen gesetzlich Versicherte kostenlos eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt fragen, ob die Operation nötig ist. Ihre Praxis muss Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor dem Termin auf dieses Recht hinweisen. Die zweite Meinung darf nicht aus der Klinik oder Praxis kommen, die Sie operieren soll.

Hinweis auf Zweitmeinung vor der OP
mindestens 10 Arbeitstage
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, Paragraf 27b Zweitmeinung, Absatz 6, Stand 30. Juli 2026
Ihre Kosten für die Zweitmeinung
0 Euro
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren, Fassung vom 21. August 2025, Paragrafen 3 und 6, Stand 13. November 2025
Mindestzahl Knieprothesen je Klinik und Jahr
50, ab 2028 100, ab 2030 150
Mindestmengenregelungen, Anlage Nummer 6, Stand 6. August 2026, Stand 6. August 2026
Ein Arzt zeigt einer älteren Patientin Röntgenbilder ihrer Knie an einem Leuchtschirm im Sprechzimmer.
Bei einer Zweitmeinung sieht sich eine zweite Ärztin Ihre Befunde an, bevor Sie sich für eine Operation entscheiden. Bild: KI generiert.

Vor welchen Operationen Ihnen eine Zweitmeinung zusteht

Bei einer Zweitmeinung prüft eine zweite Fachärztin, ob die empfohlene Operation in Ihrer Lage der richtige Schritt ist. Das Recht darauf haben gesetzlich Versicherte vor planbaren Eingriffen, die womöglich öfter als nötig gemacht werden. Ärzte, Kliniken und Krankenkassen legen gemeinsam in einer Richtlinie fest, welche Eingriffe dazugehören. Derzeit stehen 13 Eingriffe auf der Liste, 5 davon an Knochen und Gelenken.

Planbar heißt, dass Zeit zum Nachdenken bleibt. Für Notfälle und dringende Operationen gilt das Recht deshalb nicht, an Hüfte und Wirbelsäule auch nicht bei einem Tumor. Wer mit einem gebrochenen Oberschenkel in die Klinik kommt, wird ohne Zweitmeinung operiert.

Vor diesen 5 Operationen an Knochen und Gelenken steht Ihnen eine Zweitmeinung zu. Stand der Regeln ist die Fassung vom 21. August 2025.
Geplante OperationWas die zweite Ärztin prüftWer die Zweitmeinung geben darf
Künstliches KniegelenkDas erste künstliche Knie, ganz oder teilweise, und jeden späteren WechselFachärzte für Orthopädie, Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin
Künstliches HüftgelenkDas erste vollständige künstliche Hüftgelenk sowie Wechsel und AusbauDieselben Facharztgruppen wie beim Knie
Spiegelung der Schulter (Arthroskopie)Jede geplante Spiegelung des SchultergelenksDieselben Facharztgruppen
Operation an der WirbelsäuleUnter anderem Versteifung, Entfernen von Bandscheibengewebe, Erweitern des Wirbelkanals und künstliche BandscheibeZusätzlich Neurochirurgie, Neurologie und Ärzte mit der Zusatzausbildung Spezielle Schmerztherapie
Amputation am Bein bei DiabetesKleine und große Amputationen beim diabetischen FußsyndromUnter anderem Diabetologie, Gefäßchirurgie und Orthopädie
Steht Ihnen eine Zweitmeinung zu?

Sind Sie gesetzlich krankenversichert?

Ja

Hat Ihnen eine Ärztin eine Operation aus der Liste empfohlen?

Ja

Ist die Operation planbar, also kein Notfall?

Ja

Ihnen steht eine kostenlose Zweitmeinung zu. Lassen Sie sich Ihre Befunde geben und suchen Sie eine Praxis, die nicht selbst operiert.

Nein

Für Notfälle gilt das Recht auf Zweitmeinung nicht, weil die Zeit dafür fehlt.

Nein

Für diese Operation gibt es kein gesetzliches Recht auf Zweitmeinung. Mit Ihren Befunden können Sie trotzdem eine andere Praxis aufsuchen.

Nein

Das gesetzliche Recht auf Zweitmeinung gilt nur für Kassenpatienten. Fragen Sie Ihre private Versicherung, ob Ihr Tarif eine Zweitmeinung bezahlt.

So bekommen Sie die Zweitmeinung in 6 Schritten

Ihr Recht beginnt in dem Moment, in dem eine Ärztin Ihnen eine der Operationen empfiehlt.

Vom Vorschlag der Operation bis zu Ihrer Entscheidung
  1. Hinweis auf Ihr Recht

    Die Praxis, die die Operation empfiehlt, erklärt Ihnen mündlich Ihr Recht auf eine Zweitmeinung. Das muss in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin geschehen.

  2. Schriftliche Informationen

    Sie bekommen schriftliche Informationen zum Eingriff und zu anderen Behandlungen. Die Praxis nennt Ihnen außerdem ein Merkblatt für Patienten und eine Entscheidungshilfe zu Ihrer Operation.

  3. Befunde mitnehmen

    Auf Wunsch gibt Ihnen die Praxis Kopien der Befunde, die die zweite Ärztin braucht, etwa Röntgenbilder, MRT-Bilder und Arztbriefe. Die Kosten dafür trägt die Kasse.

  4. Zweite Ärztin suchen

    Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft Ihres Bundeslandes nennen Ärztinnen und Ärzte, die Zweitmeinungen geben dürfen. Dort können Sie nach Ort, Fachgebiet und Eingriff suchen.

  5. Gespräch und Untersuchung

    Die zweite Ärztin nutzt Ihre Befunde und untersucht Sie selbst, wenn das nötig ist. Sie bespricht mit Ihnen, ob die Operation sinnvoll ist und welche anderen Wege es gibt.

  6. Ergebnis und Entscheidung

    Die zweite Ärztin sagt Ihnen, ob sie die Operation für richtig hält. Auf Wunsch bekommen Sie das Ergebnis als schriftlichen Bericht. Die Entscheidung treffen Sie selbst.

Bekommen Sie keinen Termin, hilft die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117. Sie muss Ihnen innerhalb einer Woche einen Facharzttermin nennen, und bis zu diesem Termin dürfen höchstens vier Wochen vergehen. Dafür brauchen Sie in der Regel eine Überweisung.

Mit diesen Fragen gehen Sie zur Zweitmeinung

Die zweite Ärztin klärt vor allem, ob die Operation in Ihrer Lage jetzt der richtige Schritt ist. Beim Knie gilt das für das erste künstliche Gelenk und für jeden späteren Wechsel. An der Wirbelsäule muss sie außerdem sagen, ob die Behandlung ohne Operation weitgehend ausgeschöpft ist.

Die zweite Ärztin soll mit Ihnen auch über Wege ohne Operation sprechen. Bei Arthrose in der Hüfte gehört dazu etwa die Behandlung der Hüftarthrose ohne Operation. Schreiben Sie Ihre Fragen auf einen Zettel, damit im Gespräch nichts verloren geht.

  • Welcher Befund im Röntgenbild oder im MRT spricht für die Operation?
  • Was könnte eine Behandlung ohne Operation noch bringen, etwa über drei Monate?
  • Was passiert, wenn ich sechs oder zwölf Monate warte?
  • Welche Art von künstlichem Gelenk kommt infrage, und warum diese?
  • Wie oft setzt die Klinik dieses Gelenk im Jahr ein, und wie oft die Ärztin, die operiert?
  • Haben Sie Verbindungen zu Herstellern von Prothesen? Diese Frage soll Ihnen die zweite Ärztin zu Beginn des Gesprächs beantworten.
  • Wann beginnt die Reha, und wer kümmert sich um den Antrag?

Die Art des künstlichen Gelenks macht einen Unterschied. Nach 10 Jahren war bei 5,8 Prozent der vollständigen Knieprothesen eine erneute Operation nötig. Bei Schlittenprothesen, die nur einen Teil des Knies ersetzen, waren es 10,8 Prozent.

Wie viele Knieprothesen eine Klinik jährlich einsetzen muss

Ein Krankenhaus darf künstliche Kniegelenke nur einsetzen, wenn es voraussichtlich eine Mindestzahl an Eingriffen im Jahr erreicht. 2026 und 2027 sind es 50 vollständige Knieprothesen je Standort. 2028 und 2029 steigt die Zahl auf 100, ab 2030 auf 150. Für Schlittenprothesen gelten ab 2028 mindestens 20 Eingriffe, für den Wechsel eines künstlichen Knies 25.

So viele Eingriffe am Knie muss ein Krankenhausstandort im Jahr mindestens erreichen.
JahreVollständige KnieprotheseSchlittenprotheseWechsel einer Knieprothese
2026 und 202750keine Vorgabekeine Vorgabe
2028 und 20291002025
ab 20301502025

Für das künstliche Hüftgelenk gibt es keine solche Vorgabe. Eine zweite Orientierung bietet das freiwillige Zertifikat EndoCert der Fachgesellschaft für Orthopädie. Ende 2024 trugen es 507 Klinikstandorte. Ein zertifiziertes Endoprothetikzentrum, also eine geprüfte Klinik für künstliche Gelenke, muss mindestens 100 Eingriffe im Jahr nachweisen. In der strengeren Stufe sind es 200. Die erfahrenen Hauptoperateure dort müssen jeweils mindestens 50 Eingriffe im Jahr machen.

Reha und Grad der Behinderung nach der Operation

Die Reha direkt nach dem Krankenhaus gilt als Anschlussreha, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnt. Erwachsene zahlen dafür derzeit 10 Euro je Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr. Ab Januar 2027 sind es 15 Euro je Tag. Was Sie im selben Jahr schon für Tage im Krankenhaus gezahlt haben, wird angerechnet.

  1. Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik schon bei der Aufnahme an, nicht erst am Tag der Entlassung.
  2. Stellen Sie den Antrag auf Anschlussreha über den Sozialdienst. Zuständig ist je nach Ihrer Lage die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
  3. Nennen Sie im Antrag die Reha-Klinik, die Sie sich wünschen, und begründen Sie den Wunsch.
  4. Entscheidet die zuständige Stelle nicht innerhalb von zwei Monaten und nennt Ihnen auch keinen Grund und kein Datum, gilt die Reha als genehmigt.
  5. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist steht am Ende des Bescheids.

Nach einem künstlichen Gelenk stellt das Versorgungsamt Ihres Bundeslandes auf Antrag einen Grad der Behinderung fest. Bei bestem Ergebnis reichen die Mindestwerte von 10 für eine künstliche Hüfte bis 30 für zwei vollständig ersetzte Knie. Bleiben Beweglichkeit oder Belastbarkeit eingeschränkt, sind höhere Werte angemessen.

Mindestwerte für den Grad der Behinderung mit einem künstlichen Gelenk bei bestem Behandlungsergebnis.
Künstliches GelenkEine SeiteBeide Seiten
Hüftemindestens 10mindestens 20
Knie, vollständig ersetztmindestens 20mindestens 30
Knie, teilweise ersetztmindestens 10mindestens 20

Häufige Fragen

Vor welchen Operationen an Knie, Hüfte und Rücken steht mir eine Zweitmeinung zu?

Eine Zweitmeinung steht gesetzlich Versicherten vor einem künstlichen Knie- oder Hüftgelenk, vor einer Spiegelung der Schulter und vor vielen Operationen an der Wirbelsäule zu. Auch vor einer Amputation beim diabetischen Fuß gilt das Recht. Insgesamt umfasst die Liste derzeit 13 planbare Eingriffe.

Was kostet eine Zweitmeinung vor einer Knie- oder Hüft-OP?

Eine Zweitmeinung vor einer Knie- oder Hüft-OP kostet gesetzlich Versicherte nichts. Die Kasse zahlt sie wie einen normalen Besuch beim Facharzt. Auch die Kopien Ihrer Befunde aus der ersten Praxis bezahlt die Kasse.

Wie lange vor der OP muss der Arzt auf die Zweitmeinung hinweisen?

Der Arzt muss in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten OP mündlich auf die Zweitmeinung hinweisen. In jedem Fall muss Ihnen genug Zeit bleiben, um in Ruhe zu entscheiden. Dazu bekommen Sie schriftliche Informationen zum Eingriff und zu anderen Behandlungen.

Wer darf eine Zweitmeinung vor einer Knieprothese geben?

Eine Zweitmeinung vor einer Knieprothese dürfen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin geben. Sie müssen nach ihrer Anerkennung als Facharzt mindestens 5 Jahre Patienten behandelt haben und brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Klinik oder Praxis, die operieren soll, scheidet aus.

Wie viele Knieprothesen muss eine Klinik im Jahr einsetzen?

Eine Klinik muss 2026 und 2027 mindestens 50 vollständige Knieprothesen im Jahr einsetzen. 2028 und 2029 steigt die Zahl auf 100, ab 2030 auf 150. Für das künstliche Hüftgelenk gibt es keine solche Vorgabe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b Absatz 2 SGB V, Fassung vom 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 27b Zweitmeinung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. EPRD Jahresbericht 2025 mit den Daten des Jahres 2024, EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH,
  4. Mindestmengenregelungen nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V, Stand 6. August 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. EndoCert Jahresbericht 2025 mit dem Datenstand 31. Dezember 2024, EndoCert, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie,
  6. Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil B Nummer 18, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt,
  9. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 75 Absatz 1a, Terminservicestellen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Mindestmengen für Knieoperationen angehoben, Beschluss vom 18. Dezember 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  11. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, § 14 Leistender Rehabilitationsträger, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, § 18 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.