Vor welchen Operationen Ihnen eine Zweitmeinung zusteht
Bei einer Zweitmeinung prüft eine zweite Fachärztin, ob die empfohlene Operation in Ihrer Lage der richtige Schritt ist. Das Recht darauf haben gesetzlich Versicherte vor planbaren Eingriffen, die womöglich öfter als nötig gemacht werden. Ärzte, Kliniken und Krankenkassen legen gemeinsam in einer Richtlinie fest, welche Eingriffe dazugehören. Derzeit stehen 13 Eingriffe auf der Liste, 5 davon an Knochen und Gelenken.
Planbar heißt, dass Zeit zum Nachdenken bleibt. Für Notfälle und dringende Operationen gilt das Recht deshalb nicht, an Hüfte und Wirbelsäule auch nicht bei einem Tumor. Wer mit einem gebrochenen Oberschenkel in die Klinik kommt, wird ohne Zweitmeinung operiert.
| Geplante Operation | Was die zweite Ärztin prüft | Wer die Zweitmeinung geben darf |
|---|---|---|
| Künstliches Kniegelenk | Das erste künstliche Knie, ganz oder teilweise, und jeden späteren Wechsel | Fachärzte für Orthopädie, Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin |
| Künstliches Hüftgelenk | Das erste vollständige künstliche Hüftgelenk sowie Wechsel und Ausbau | Dieselben Facharztgruppen wie beim Knie |
| Spiegelung der Schulter (Arthroskopie) | Jede geplante Spiegelung des Schultergelenks | Dieselben Facharztgruppen |
| Operation an der Wirbelsäule | Unter anderem Versteifung, Entfernen von Bandscheibengewebe, Erweitern des Wirbelkanals und künstliche Bandscheibe | Zusätzlich Neurochirurgie, Neurologie und Ärzte mit der Zusatzausbildung Spezielle Schmerztherapie |
| Amputation am Bein bei Diabetes | Kleine und große Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom | Unter anderem Diabetologie, Gefäßchirurgie und Orthopädie |
Sind Sie gesetzlich krankenversichert?
Hat Ihnen eine Ärztin eine Operation aus der Liste empfohlen?
Ist die Operation planbar, also kein Notfall?
Ihnen steht eine kostenlose Zweitmeinung zu. Lassen Sie sich Ihre Befunde geben und suchen Sie eine Praxis, die nicht selbst operiert.
Für Notfälle gilt das Recht auf Zweitmeinung nicht, weil die Zeit dafür fehlt.
Für diese Operation gibt es kein gesetzliches Recht auf Zweitmeinung. Mit Ihren Befunden können Sie trotzdem eine andere Praxis aufsuchen.
Das gesetzliche Recht auf Zweitmeinung gilt nur für Kassenpatienten. Fragen Sie Ihre private Versicherung, ob Ihr Tarif eine Zweitmeinung bezahlt.
So bekommen Sie die Zweitmeinung in 6 Schritten
Ihr Recht beginnt in dem Moment, in dem eine Ärztin Ihnen eine der Operationen empfiehlt.
Hinweis auf Ihr Recht
Die Praxis, die die Operation empfiehlt, erklärt Ihnen mündlich Ihr Recht auf eine Zweitmeinung. Das muss in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin geschehen.
Schriftliche Informationen
Sie bekommen schriftliche Informationen zum Eingriff und zu anderen Behandlungen. Die Praxis nennt Ihnen außerdem ein Merkblatt für Patienten und eine Entscheidungshilfe zu Ihrer Operation.
Befunde mitnehmen
Auf Wunsch gibt Ihnen die Praxis Kopien der Befunde, die die zweite Ärztin braucht, etwa Röntgenbilder, MRT-Bilder und Arztbriefe. Die Kosten dafür trägt die Kasse.
Zweite Ärztin suchen
Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft Ihres Bundeslandes nennen Ärztinnen und Ärzte, die Zweitmeinungen geben dürfen. Dort können Sie nach Ort, Fachgebiet und Eingriff suchen.
Gespräch und Untersuchung
Die zweite Ärztin nutzt Ihre Befunde und untersucht Sie selbst, wenn das nötig ist. Sie bespricht mit Ihnen, ob die Operation sinnvoll ist und welche anderen Wege es gibt.
Ergebnis und Entscheidung
Die zweite Ärztin sagt Ihnen, ob sie die Operation für richtig hält. Auf Wunsch bekommen Sie das Ergebnis als schriftlichen Bericht. Die Entscheidung treffen Sie selbst.
Bekommen Sie keinen Termin, hilft die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117. Sie muss Ihnen innerhalb einer Woche einen Facharzttermin nennen, und bis zu diesem Termin dürfen höchstens vier Wochen vergehen. Dafür brauchen Sie in der Regel eine Überweisung.
Mit diesen Fragen gehen Sie zur Zweitmeinung
Die zweite Ärztin klärt vor allem, ob die Operation in Ihrer Lage jetzt der richtige Schritt ist. Beim Knie gilt das für das erste künstliche Gelenk und für jeden späteren Wechsel. An der Wirbelsäule muss sie außerdem sagen, ob die Behandlung ohne Operation weitgehend ausgeschöpft ist.
Die zweite Ärztin soll mit Ihnen auch über Wege ohne Operation sprechen. Bei Arthrose in der Hüfte gehört dazu etwa die Behandlung der Hüftarthrose ohne Operation. Schreiben Sie Ihre Fragen auf einen Zettel, damit im Gespräch nichts verloren geht.
- Welcher Befund im Röntgenbild oder im MRT spricht für die Operation?
- Was könnte eine Behandlung ohne Operation noch bringen, etwa über drei Monate?
- Was passiert, wenn ich sechs oder zwölf Monate warte?
- Welche Art von künstlichem Gelenk kommt infrage, und warum diese?
- Wie oft setzt die Klinik dieses Gelenk im Jahr ein, und wie oft die Ärztin, die operiert?
- Haben Sie Verbindungen zu Herstellern von Prothesen? Diese Frage soll Ihnen die zweite Ärztin zu Beginn des Gesprächs beantworten.
- Wann beginnt die Reha, und wer kümmert sich um den Antrag?
Die Art des künstlichen Gelenks macht einen Unterschied. Nach 10 Jahren war bei 5,8 Prozent der vollständigen Knieprothesen eine erneute Operation nötig. Bei Schlittenprothesen, die nur einen Teil des Knies ersetzen, waren es 10,8 Prozent.
Wie viele Knieprothesen eine Klinik jährlich einsetzen muss
Ein Krankenhaus darf künstliche Kniegelenke nur einsetzen, wenn es voraussichtlich eine Mindestzahl an Eingriffen im Jahr erreicht. 2026 und 2027 sind es 50 vollständige Knieprothesen je Standort. 2028 und 2029 steigt die Zahl auf 100, ab 2030 auf 150. Für Schlittenprothesen gelten ab 2028 mindestens 20 Eingriffe, für den Wechsel eines künstlichen Knies 25.
| Jahre | Vollständige Knieprothese | Schlittenprothese | Wechsel einer Knieprothese |
|---|---|---|---|
| 2026 und 2027 | 50 | keine Vorgabe | keine Vorgabe |
| 2028 und 2029 | 100 | 20 | 25 |
| ab 2030 | 150 | 20 | 25 |
Für das künstliche Hüftgelenk gibt es keine solche Vorgabe. Eine zweite Orientierung bietet das freiwillige Zertifikat EndoCert der Fachgesellschaft für Orthopädie. Ende 2024 trugen es 507 Klinikstandorte. Ein zertifiziertes Endoprothetikzentrum, also eine geprüfte Klinik für künstliche Gelenke, muss mindestens 100 Eingriffe im Jahr nachweisen. In der strengeren Stufe sind es 200. Die erfahrenen Hauptoperateure dort müssen jeweils mindestens 50 Eingriffe im Jahr machen.
Reha und Grad der Behinderung nach der Operation
Die Reha direkt nach dem Krankenhaus gilt als Anschlussreha, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnt. Erwachsene zahlen dafür derzeit 10 Euro je Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr. Ab Januar 2027 sind es 15 Euro je Tag. Was Sie im selben Jahr schon für Tage im Krankenhaus gezahlt haben, wird angerechnet.
- Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik schon bei der Aufnahme an, nicht erst am Tag der Entlassung.
- Stellen Sie den Antrag auf Anschlussreha über den Sozialdienst. Zuständig ist je nach Ihrer Lage die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
- Nennen Sie im Antrag die Reha-Klinik, die Sie sich wünschen, und begründen Sie den Wunsch.
- Entscheidet die zuständige Stelle nicht innerhalb von zwei Monaten und nennt Ihnen auch keinen Grund und kein Datum, gilt die Reha als genehmigt.
- Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist steht am Ende des Bescheids.
Nach einem künstlichen Gelenk stellt das Versorgungsamt Ihres Bundeslandes auf Antrag einen Grad der Behinderung fest. Bei bestem Ergebnis reichen die Mindestwerte von 10 für eine künstliche Hüfte bis 30 für zwei vollständig ersetzte Knie. Bleiben Beweglichkeit oder Belastbarkeit eingeschränkt, sind höhere Werte angemessen.
| Künstliches Gelenk | Eine Seite | Beide Seiten |
|---|---|---|
| Hüfte | mindestens 10 | mindestens 20 |
| Knie, vollständig ersetzt | mindestens 20 | mindestens 30 |
| Knie, teilweise ersetzt | mindestens 10 | mindestens 20 |
Häufige Fragen
Vor welchen Operationen an Knie, Hüfte und Rücken steht mir eine Zweitmeinung zu?
Eine Zweitmeinung steht gesetzlich Versicherten vor einem künstlichen Knie- oder Hüftgelenk, vor einer Spiegelung der Schulter und vor vielen Operationen an der Wirbelsäule zu. Auch vor einer Amputation beim diabetischen Fuß gilt das Recht. Insgesamt umfasst die Liste derzeit 13 planbare Eingriffe.
Was kostet eine Zweitmeinung vor einer Knie- oder Hüft-OP?
Eine Zweitmeinung vor einer Knie- oder Hüft-OP kostet gesetzlich Versicherte nichts. Die Kasse zahlt sie wie einen normalen Besuch beim Facharzt. Auch die Kopien Ihrer Befunde aus der ersten Praxis bezahlt die Kasse.
Wie lange vor der OP muss der Arzt auf die Zweitmeinung hinweisen?
Der Arzt muss in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten OP mündlich auf die Zweitmeinung hinweisen. In jedem Fall muss Ihnen genug Zeit bleiben, um in Ruhe zu entscheiden. Dazu bekommen Sie schriftliche Informationen zum Eingriff und zu anderen Behandlungen.
Wer darf eine Zweitmeinung vor einer Knieprothese geben?
Eine Zweitmeinung vor einer Knieprothese dürfen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin geben. Sie müssen nach ihrer Anerkennung als Facharzt mindestens 5 Jahre Patienten behandelt haben und brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Klinik oder Praxis, die operieren soll, scheidet aus.
Wie viele Knieprothesen muss eine Klinik im Jahr einsetzen?
Eine Klinik muss 2026 und 2027 mindestens 50 vollständige Knieprothesen im Jahr einsetzen. 2028 und 2029 steigt die Zahl auf 100, ab 2030 auf 150. Für das künstliche Hüftgelenk gibt es keine solche Vorgabe.
